Grundstücksteilung, Teilungsgenehmigung
Beschreibung
Seit dem 7.7.2018 bedarf die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Hessische Bauordnung (HBO) zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde.
In § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 HBO sind Ausnahmen geregelt, in denen die Teilung keiner Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde bedarf:
- Wird die Teilung in öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren (z. B. Umlegungs- oder Enteignungsverfahren) vorgenommen oder ist an der Teilung der Bund, das Land oder eine Gebietskörperschaft, der die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen sind, beteiligt, so ist die Teilung nicht genehmigungspflichtig.
- Weiterhin bedarf die Teilung keiner Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde, wenn eine Vermessungsstelle nach § 15 Abs. 2 Satz 1 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetztes (HVGG) vom 6. September 2007 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82), die bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit der Teilung bescheinigt hat.
Weitere Informationen zur Telungsgenehmigung nach § 7 HBO finden Sie auch im neuen Bauvorlagenerlass (Bauvorlagenerlass (BVErl) vom 20. Januar 2022, gültig ab 1. März 2022.)
- Bauvorlagenerlass vom 13. Juni 2018, zuletzt geändert am 11. Januar 2019, und Bauvorlagenerlass vom 2. August 2012, zuletzt geändert durch Erlass vom 30. November 2017:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Online-Dienste
Erteilung der Teilnahmevollmacht - Bauantragsverfahren und Bauleiter
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Teilungsgenehmigung
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Ansprechpartner
Kreis Offenbach - Fachdienst Bauaufsicht - Allgemeine Bauvorhaben
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06074 8180-4344
Telefax: 06074 8180-4930
E-Mail: bauaufsicht@kreis-offenbach.de
Kontaktperson
Frau Aktas
Frau Ayyoub
Frau Bals
Frau Demirdöven
Frau Duman-Diker
Herr Haustein
Frau Husovic
Herr Neun
Hausanschrift
Fax: 06074 8180-94329
Telefon Festnetz: 06074 8180-4329
E-Mail: a.neun@kreis-offenbach.de
Herr Odabas
Frau Pieroth
Frau Reusch
Frau Schäffer
Frau Schmidt
Frau Siebrecht
Frau Sindlinger
Frau Treber
Frau Yancar
Internet
Kreis Offenbach - Fachdienst Bauaufsicht - Besondere Bauvorhaben
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06074 8180-4344
Telefax: 06074 8180-4932
E-Mail: Besondere_Bauvorhaben@kreis-offenbach.de
Kontaktperson
Frau Bender
Frau Hübner
Richter
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 05.11.2018
Stichwörter
Liegenschaftskataster, Teilung, Teilung Grundstück, Geodaten, Änderung Grundstücksgrenze, Grundstück, Kataster, Lageplan, Grundstücksteilung, Lagepläne, Teilungsgenehmigung, Geoinformationen