Bauvoranfrage stellen
Beschreibung
Vor dem Einreichen eines Bauantrages können Sie mit einer Bauvoranfrage bei der Bauverwaltung eine verbindliche Entscheidung zu Einzelfragen beantragen, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind und ob das beabsichtigte Vorhaben mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften übereinstimmt.
Gegenstand einer Bauvoranfrage können alle Belange sein, die im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn einzelne Fragen des Bauvorhabens unklar sind, oder wenn geklärt werden soll, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind und der Prüfumfang auf die konkreten Fragen begrenzt ist. Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Der Vorbescheid gilt 3 Jahre und bindet die Bauverwaltung für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.
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Erteilung der Teilnahmevollmacht - Bauantragsverfahren und Bauleiter
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zuständige Stelle
Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises / Kreisfreien Stadt / Sonderstatusstadt.
Ansprechpartner
Fachdienst Bauaufsicht - Allgemeine Bauvorhaben
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Aktas (Technik)
Frau Avci (Technik)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchschlag, Offenthal
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-4388
E-Mail: s.avci@kreis-offenbach.de
Frau Ayyoub (Technik)
Zuständig für
- Sonstiges: Dreieich: Sprendlingen
Hausanschrift
E-Mail: h.ayyoub@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4349
Frau Bals (Technik)
Zuständig für
- Sonstiges: Götzenhain
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-4360
E-Mail: e.bals@kreis-offenbach.de
Frau Demirdöven (Technik)
Frau Duman-Diker (Technik)
Herr Haustein (Technik)
Frau Menzel (Technik)
Herr Neun (Technik)
Zuständig für
- Sonstiges: Seligenstadt, Kreiseigene Schulen, Flüchtlingsheime, Großveranstaltungen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-4329
E-Mail: a.neun@kreis-offenbach.de
Fax: 06074 8180-94329
Herr Odabas (Technik)
Zuständig für
- Sonstiges: Dudenhofen, Nieder-Roden
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-4350
E-Mail: g.odabas@kreis-offenbach.de
Frau Pieroth (Technik)
Frau Reusch (Technik)
Zuständig für
- Sonstiges: Dreieichenhain
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-4420
E-Mail: a.reusch@kreis-offenbach.de
Frau Schäffer (Technik)
Frau Schmidt (Technik)
Zuständig für
- Sonstiges: Hainhausen, Jügesheim, Weiskirchen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-4331
E-Mail: u.schmidt@kreis-offenbach.de
Herr Schulte (Bereichsleitung)
Zuständig für
- Sonstiges: Bereichsleitung 63.1
Hausanschrift
E-Mail: t.schulte@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4354
Frau Siebrecht (Technik)
Frau Treber (Technik)
Frau Yancar (Technik)
Internet
Fachdienst Bauaufsicht - Besondere Bauvorhaben
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Bender
Frau Hübner
Frau Richter
Frau Hünert
Internet
erforderliche Unterlagen
Einer Bauvoranfrage sind die Bauvorlagen digital im Bauportal oder analog beizufügen, die für die Beantwortung der jeweiligen Fragen erforderlich sind. Die Einzelheiten der vorgelegten Bauvorlagen regelt der Bauvorlagenerlass.
Sowohl der Vordruck als auch der Bauvorlagenerlass sind auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen eingestellt.
In der Regel sollten ein Liegenschaftsplan oder Auszug aus der Flurkarte sowie die Beschreibung des Vorhabens beigefügt sein.
Die genauen Unterlagen sind abhängig von der konkreten Bauvoranfrage.
Formulare
Hinweise für Dreieich: Spezialisierung
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid der Behörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Verfahrensablauf
Sie füllen den Antrag digital im Bauportal oder analog aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde ein.
Die Baubehörde prüft Ihren Antrag und die Unterlagen.
Wenn alle Unterlagen vorliegen und keine Rechtshindernisse vorliegen, erteilt Ihnen die Baubehörde einen Bauvorbescheid.
Bearbeitungsdauer
Sofern das Bauvorhaben § 65 HBO unterfällt gelten auch die Fristen des vereinfachten Genehmigungsverfahrens für den Bauvorbescheid:
3 Monate mit der Option der Verlängerung um bis zu 2 Monate
Der Bauvorbescheid gilt als erteilt, wenn innerhalb dieser Frist nicht entschieden wurde.
Kosten
Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Umfang der Bauvoranfrage und kann bis zu 40 Prozent der Bauaufsichtsgebühr mindestens 100 € betragen. Die Gebühr ist nach dem Umfang zu bemessen, in welchem durch den Vorbescheid die Baugenehmigung vorweggenommen wird. Die Gebühr wird zur Hälfte auf die endgültige Bauaufsichtsgebühr angerechnet, wenn und soweit dem Bauvorbescheid im Baugenehmigungsverfahren Bindungswirkung zukommt.
Weitere Informationen
- Baugenehmigung (Bauantrag)(Verwaltungsportal Hessen)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Referat für Baurecht am 12.09.2023
Stichwörter
Gebäude, Bauantrag, Bauvoranfrage, Baurecht, Bauen, Hessische Bauordnung, Errichtung, Wohnungsbau, Baugenehmigung, Bauverwaltung, Baubeginn, Hausbau, Baugenehmigungsverfahren