Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
Beschreibung
Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe für diesen Fall unter Legalisation und Apostille.
- Legalisation und Apostille(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Für die Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten ist die Behörde zuständig, die auch das Original ausgestellt hat.
Hat die Behörde das Original nicht selbst ausgestellt, dann ist sie für die Beglaubigung nur zuständig, wenn sie nach § 1 der Hessischen Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden für zuständig erklärt worden ist und das Original von einer anderen Behörde stammt oder es zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.
Auch für die Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen sind die Behörden zuständig, die in § 1 der Hessischen Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden genannt werden.
Nach § 1 der Hessischen Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden sind alle Behörden im Sinne des § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes zuständig. Nicht zuständig sind Polizeibehörden und natürliche und juristische Personen des Privatrechts, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen.
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Darmstadt - II 21.1 - Beglaubigungsstelle
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Luisenplatz
Linien:- Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
- Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Das Servicebüro Beglaubigungen/Apostillen ist montags bis donnerstags von 9 bis 13 Uhr geöffnet.
Ausnahme: Montag, 4. September 2023 wegen technischer Umbaumaßnahmen.
Kontakt
Telefon: 06151 12-5302
Telefax: 06151 12-5926
Kreis Offenbach - Fachdienst Dienstleistungszentrum (DLZ) - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06074 8180-8180(Bürgerbüro)
Telefon: 06074 8180-0(Telefonzentrale)
Telefax: 06074 8180-6666(Bürgerbüro)
E-Mail: info@kreis-offenbach.de
Kontaktperson
Frau Beshiri
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-5555
Telefon Festnetz: 06074 8180-0
E-Mail: i.beshiri@kreis-offenbach.de
Frau Boyraz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-0
Telefon Festnetz: 06074 8180-5555(Empfang)
E-Mail: e.boyraz@kreis-offenbach.de
Frau Caro
Frau Hel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-0
Telefon Festnetz: 06074 8180-5555(Empfang)
E-Mail: s.hel@kreis-offenbach.de
Frau Kalogirou
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-5555(Empfang)
Telefon Festnetz: 06074 8180-0
E-Mail: m.kalogirou@kreis-offenbach.de
Frau Le
Frau Nitsch
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-0
Telefon Festnetz: 06074 8180-5555(Empfang)
E-Mail: s.nitsch@kreis-offenbach.de
Frau Schmidt
Frau Schulze
Frau Troha
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-5555(Empfang)
Telefon Festnetz: 06074 8180-0
E-Mail: c.troha@kreis-offenbach.de
Internet
Gemeinde Dreieich - Ortsgericht I (Buchschlag und Sprendlingen)
Adresse
Postanschrift
Hauptstraße 45
63303 Dreieich
Öffnungszeiten
Montag 08.00 - 10.00 Uhr
Mittwoch 16.00 - 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06103 601-150
E-Mail: herwig.janka@dreieich.de
Internet
Gemeinde Dreieich - Ortsgericht III (Offenthal)
Adresse
Postanschrift
Friedhofstraße 1a
63303 Dreieich
Öffnungszeiten
Mittwoch 19:00 - 20:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06103 953605
Gemeinde Dreieich - Ortsgericht II (Dreieichenhain und Götzenhain)
Adresse
Postanschrift
Bleiswijker Straße 2
63303 Dreieich
Öffnungszeiten
Dienstag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06103 5098362
E-Mail: ursula.hubert@dreieich.de
erforderliche Unterlagen
Das Dokument, das beglaubigt werden soll, und das Original. Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen sind ein Nachweis der Identität (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.
Rechtsgrundlage(n)
- § 33 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Dokumenten
- § 34 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen
- Hessische Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten BehördenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft.
Hinweise für Dreieich
Beglaubigungen in anderen Fällen: Urkunden bis zu 10 Seiten, je Urkunde....für jede weitere Seite 0,50€: Gebühr 5.00 EUR
Beglaubigung von Abschriften, Fotokopien, die die Behörde selbst hergestellt hat, je Urkunde: Gebühr 2.50 EUR
Beglaubigung von Unterschriften: Gebühr 5.00 EUR
Hinweise für Dreieich: Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
Beglaubigungen in anderen Fällen: Urkunden bis zu 10 Seiten, je Urkunde....für jede weitere Seite 0,50€
Gebühr: 5,00 €
Beglaubigung von Abschriften, Fotokopien, die die Behörde selbst hergestellt hat, je Urkunde
Gebühr: 2,50 €
Beglaubigung von Unterschriften
Gebühr: 5,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus,
- wenn eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, z. B. dem Jugendamt) erforderlich ist, oder
- wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (z. B. Personenstandsurkunden nur vom Standesamt, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster nur von den Kataster- und Vermessungsbehörden).
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 16.11.2016
Stichwörter
Unterschrift, Urkunde, Apostille, Abschrift, Beglaubigen, Dokument, Beglaubigung, Schriftstück, Bestätigung, Nachweis, Bescheinigung, Original