Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Dreieich - Straßenreinigung / Winterdienst

    Adresse

    Postanschrift

    Hauptstraße 45

    63303 Dreieich

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung. Bauberatung: Dienstag und Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06103 601-479

    Telefax: 06103 601-414

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Müllabfuhr, Straße kehren, Kehrmaschine, Straßenreinigung, Gehwegreinigung, Stadtreinigung, Schnee räumen, Glatteis, Reinigung, Schneeräumung, Winterdienst, Schmutz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de