Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
Beschreibung
Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.
Online-Dienst
Ausnahmen und Erlaubnisse im Straßenverkehrsraum
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Basisregistrierung
Zuständigkeit
Die untere Straßenverkehrsbehörde, d.h. des Landkreises oder der Stadt, auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll.
Ansprechpartner
Kreis Offenbach - Fachdienst Dienstleistungszentrum (DLZ) - Allgemeines Straßenverkehrsrecht
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06074 8180-0
Telefax: 06074 8180-1912
E-Mail: strassenverkehrsamt@kreis-offenbach.de
Kontaktperson
Frau Schweizer
Internet
Sicherheit & Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06074 373-0
E-Mail: ordnungsamt@dietzenbach.de
Kontaktperson
Herr Markus Hockling
Internet
erforderliche Unterlagen
Erforderlich sind Angaben über
- die Art und den Anlass der Veranstaltung,
- Veranstaltungsort und -datum,
- die Dauer der Veranstaltung,
- die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge,
- den Streckenverlauf,
-
die Startweise.
Kosten
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Fasching, Veranstaltungsgenehmigung, Fastnacht, Veranstaltung, Genehmigung, Umzug, Kerb, Umzüge, Volksfest