Fischerprüfung Abnahme

    Fischerprüfung

    Beschreibung

    Für das Lösen des ersten Fischereischeins (siehe Fischereischein) ist in aller Regel eine bestandene Fischerprüfung erforderlich. In dieser Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über Fischarten, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Der Hessischen Fischerprüfung stehen Staatliche oder Staatlich anerkannte Fischerprüfungen der anderen Bundesländer gleich.

    Von der Ablegung der Fischerprüfung sind u. a. befreit:

    1. Jugendliche, wenn sie einen Jugendfischereischein lösen,
    2. beruflich ausgebildete Fischer mit entsprechender Abschluss- oder Meisterprüfung sowie Personen, die hierzu ausgebildet werden,
    3. Personen, die auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich ausgebildet sind,
    4. Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder die dem Diplomatischen Corps angehören und im Besitz eines ausländischen Fischereischeines sind.

    Ansprechpartner

    Kreis Offenbach - Fachdienst Kommunalaufsicht, Recht und Ordnungsangelegenheiten - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Hilpert-Straße 1

    63128 Dietzenbach

    Kontakt

    Telefax: 06074 8180-5914

    E-Mail: ordnungsangelegenheiten@kreis-offenbach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fisch, Angeln, Angelgenehmigung, Fischerei, Fischereischein, Fischer, Fischereiprüfung, Angler, Anglerprüfung, Sportfischerprüfung, HMUKLV, Angelerlaubnis, Fischen, Angelschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English