Erdaufschluss - unbeabsichtigte Grundwassererschließung melden
Sie haben bereits eine Bohrung angezeigt und sind unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie die zuständige Behörde informieren.
Beschreibung
Wenn Sie bereits eine Bohrung gemeldet haben und dabei unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden.
Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.
Die Zuständigkeit der Wasserbehörden ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.
zuständige Stelle
Zuständige Behörden ergeben sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte, meistens die Unteren Wasserbehörden.
Ansprechpartner
Kreis Offenbach - Fachdienst Umwelt - Wasser- und Bodenschutzbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06074 8180-4106
Telefax: 06074 8180-4910
E-Mail: wasserbehoerde@kreis-offenbach.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 29 Absatz 2 Hessisches Wassergesetz (HWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Verfahrensablauf
Sofern es sich bei Ihrem Anliegen um eine Anzeige handelt, dürfen Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, wenn Sie innerhalb eines Monats nichts von der Behörde gehört haben.
Sollte für Ihr Vorhaben eine wasserrechtliche Zulassung, Befreiung oder Genehmigung nötig sein, werden Sie innerhalb eines Monats eine Rückmeldung erhalten.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 29.03.2023
Stichwörter
Pfahlgründung, Altbergbauerkundung, Altlastenerkundung, Bauvorhaben, Bohrung, Baugrundsondierung, Grundwasser, Ingenieurgeologische Untersuchung, Hohlraumerkundung, Geophysikalische Untersuchung, Rohstoffe, Kartierung, Kellerbau, Erdarbeiten, Grundwasserwärmepumpen, Grundwassermessstelle, Bohranzeige, Brunnen, Baugrunduntersuchung, Erdaufschluss, Bodeneingriff