Flächennutzungsplan Aufstellung

    Flächennutzungsplan

    Beschreibung

    Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Gemeinde nehmen.

    Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan) der Gemeinde. Er enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

    Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.

    Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.
    Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Der Flächennutzungsplan wird von der Gemeinde aufgestellt und bedarf der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde.
    Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde wenden.

    Hinweise für Odenwaldkreis: Flächennutzungsplan

    Auch die Untere Bauaufsichtsbehörde des Odenwaldkreises kann in einzelnen Fragen zur möglichen Bebauung weiterhelfen. 

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Odenwaldkreis - Bauaufsicht, Bauleit- und Regionalplanung, Denkmalschutz, Allgemeine Bauverwaltung, Bau- und Wohnförderung, Ausbildungsförderung

    Adresse

    Postanschrift

    Michelstädter Str. 12

    Postfach

    64711 Erbach

    Hausanschrift

    Helmholtzstraße 1-3

    Postfach

    64711 Erbach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Mossautal - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ortsstraße 124

    64756 Mossautal

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 17
    Gebührenfrei

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Gemeindeverwaltung Mossautal 
    Montag von 08.00 bis 12.00 Uhr
    und von 14.00 bis 18.00 Uhr
    Dienstag von 08.00 bis 12.00 Uhr
    Mittwoch von 08.00 bis 12.00 Uhr
    Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr
    Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr
     

    Postagentur
    Montag von 14.00 bis 18.00 Uhr
    Dienstag von 09.00 bis 12.00 Uhr
    Mittwoch von 09.00 bis 12.00 Uhr
    Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr
    Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr
    Samstag von 09.00 bis 10.30 Uhr (nur Postagentur)

    Kontakt

    Telefon: 06062 9199-0

    Telefax: 06062 9199-20

    E-Mail: rathaus@mossautal.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Planfeststellung, Bauleitplanung, Flächennutzung, FNP, Flächennutzungsplan, Bauland, Raumordnung, Bebauung, Bauleitplan, Bauberatung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de