Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis

    Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung

    Beschreibung

    Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

    Sofern der Fahrzeugverkehr von der Verkehrsraumeinschränkung betroffen ist, ist neben der Genehmigung der Sondernutzung des in Anspruch genommenen Straßenraums in der Regel auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die verkehrliche Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung einzuholen. Für die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der notwendigen verkehrlichen Maßnahmen ist der Straßenverkehrsbehörde ein Verkehrszeichenplan vorzulegen, es sei denn, es besteht ein geeigneter Regelplan, oder die Arbeiten sind nur von kurzer Dauer und geringem Umfang der Arbeitsstelle, und die Arbeiten sich nur unwesentlich auf den Straßenverkehr auswirken. Die Absicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum erfolgt nach den Festlegungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
     

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie in der Regel an das zuständige Straßen- und Tiefbauamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen oder Nachweise Sie im Einzelnen vorzulegen haben.

    Vorab sollten Sie sich beim Bau- oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erkundigen, in welche Genehmigungszuständigkeit Ihr Vorhaben einzuordnen ist.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Odenwaldkreis - Verkehrswesen

    Adresse

    Postanschrift

    Michelstädter Str. 12

    Postfach

    64711 Erbach

    Kontaktperson

    • Straßenverkehrsbehörde
      Postanschrift

      Michelstädter Str. 12

      64711 Erbach

      Eingang über die Straße "An der Zentlinde" (überdachter Vorbau)

      Telefon Festnetz: 06062 70-3131

      E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@odenwaldkreis.de

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Michelstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 3

    64720 Michelstadt

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz Stadthaus
    Anzahl der Stellplätze: 50
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Parkplatz Stadthaus
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Montag, Donnerstag: 13:30 - 15:30 Mittwoch: 13:30 - 17:30

    Kontakt

    Telefon: 06061 74-0

    Telefax: 06061 74-174

    E-Mail: stadtverwaltung@michelstadt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    AG 1.2 Sicherheit & Ordung

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 3

    64720 Michelstadt

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz Stadthaus
    Anzahl der Stellplätze: 50
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Parkplatz Stadthaus
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Montag, Donnerstag: 13:30 - 15:30 Mittwoch: 13:30 - 17:30

    Kontakt

    Telefon: 06061 74-0

    Telefax: 06061 74-169

    E-Mail: ordnungsamt@michelstadt.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

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    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2019

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung sowie ggf. die Anordnung der verkehrslenkenden Maßnahmen an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Stichwörter

    Verkehrsraumeinschränkung, Straßenfest, Genehmigung, Poller, Veranstaltungen, Sondernutzungen, Baustellen-Informationssystem, Beschilderung, Autobahnbaustelle

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de