Beförderung gefährlicher Güter

    Gefährliche Güter: Transport

    Beschreibung

    Die Beförderung gefährlicher Güter ist in internationalen, europäischen und deutschen Regelwerken festgelegt. Je nach Art und Menge eines gefährlichen Gutes sind die unterschiedlichsten Vorschriften in Abhängigkeit des Transportweges (Straße, Schiene, Wasser und Luft) zu beachten. So kann es erforderlich werden, dass das Transportfahrzeug mit Gefahrzetteln und orangefarbenen Tafeln zu kennzeichnen ist.

    Zusätzlich müssen die unterschiedlichsten Verantwortlichen (Verpacker, Absender, Beförderer, Verlader, Fahrzeugführer, Entlader, Empfänger usw.) eine Reihe von Pflichten einhalten. Dazu kann auch  die Festlegung eines bestimmten Transportweges zählen.

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: Gefahrgut - Recht / Vorschriften

    Zuständigkeit

    Je nach Art und Menge der beförderten Güter sowie dem Transportmittel sind die unterschiedlichsten Behörden auf Bundes- oder Landesebene zuständig.

    Für die Überwachung der Betriebe sind die örtlichen Ordnungsbehörden (Kommunen), auf öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen) die Kreisordnungsbehörden (Landkreise und Kreisfreie Städte) sowie die Polizei zuständig.

    Im Land sind für den Transport radioaktiver Güter, soweit nicht andere oder Bundesbehörden zuständig sind, das Umweltministerium  zuständig.

    Die örtlichen Ordnungsbehörden (Kommunen) sind nicht nur in der Überwachung tätig, sondern auch bei der Beratung oder Informationen behilflich.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Odenwaldkreis - Verkehrswesen

    Adresse

    Postanschrift

    Michelstädter Str. 12

    Postfach

    64711 Erbach

    Kontaktperson

    • Straßenverkehrsbehörde
      Postanschrift

      Michelstädter Str. 12

      64711 Erbach

      Eingang über die Straße "An der Zentlinde" (überdachter Vorbau)

      Telefon Festnetz: 06062 70-3131

      E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@odenwaldkreis.de

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Michelstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 3

    64720 Michelstadt

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz Stadthaus
    Anzahl der Stellplätze: 50
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Parkplatz Stadthaus
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Montag, Donnerstag: 13:30 - 15:30 Mittwoch: 13:30 - 17:30

    Kontakt

    Telefon: 06061 74-0

    Telefax: 06061 74-174

    E-Mail: stadtverwaltung@michelstadt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

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    AG 1.2 Sicherheit & Ordung

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 3

    64720 Michelstadt

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz Stadthaus
    Anzahl der Stellplätze: 50
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Parkplatz Stadthaus
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Montag, Donnerstag: 13:30 - 15:30 Mittwoch: 13:30 - 17:30

    Kontakt

    Telefon: 06061 74-0

    Telefax: 06061 74-169

    E-Mail: ordnungsamt@michelstadt.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

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    Version

    Technisch geändert am 09.08.2019

    Sprachversion

    de-DE

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 26.08.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Höhenbegrenzung, Radioaktive Güter, Verkehrsaufsicht, Streckenfestlegung, Gefahrgutverkehr, Gifttransport, Gewichtsbegrenzung, Transport gefährlicher Güter, Verkehrssicherheit, Verkehrsregelung, Gefährliche Güter, Explosive Stoffe, Gütertransport, Gefahrguttransport, Fahrtroute, Gefahren, Transport, Verkehrsaufsicht, LKW, Gefahrgutbeschreibung, Güterverkehr, Gefahrgut, Gefahr, Verkehrsangelegenheiten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de