Öffentliche Versammlung: anmelden
Beschreibung
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die für den Versammlungsort zuständige allgemeine Ordnungsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern die Kreisordnungsbehörde.
Ansprechpartner
Gemeinde Lützelbach - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bestattungswesen, Wahlen, Renten, Datenschutz, Standesamt
Adresse
Postanschrift
Mainstraße 1
Postfach
64750 Lützelbach
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06165 307-0
Telefax: 06165 307-40
E-Mail: datenschutz@luetzelbach.de
E-Mail: ordnungsamt@luetzelbach.de
Kreisverwaltung Odenwaldkreis - Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Ordnungsamt)
Adresse
Postanschrift
Michelstädter Str. 12
Postfach
64711 Erbach
Kontaktperson
Sachgebiet Gewerbe
Postanschrift
Michelstädter Str. 12
64711 Erbach
Telefon Festnetz: 06062 70-3955
E-Mail: gewerberecht@odenwaldkreis.de
Formulare
Anmeldung einer Versammlung unter freiem Himmel (§ 14 Versammlungsgesetz)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen wie
-
Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),
-
Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters / Versammlungsleiterin,
-
Art, Gegenstand und Ablauf der Versammlung,
-
Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,
-
Zahl der Ordner,
-
voraussichtliche Teilnehmerzahl und
-
vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)
beinhalten.
Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.
Hinweise für Odenwaldkreis: Öffentliche Versammlung: anmelden
Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, zur Vereinfachung können Sie jedoch den eingestellten Vordruck verwenden. Folgende Informationen müssen angegeben werden:
-
Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),
-
Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters / Versammlungsleiterin,
-
Art, Gegenstand und Ablauf der Versammlung,
-
Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,
-
Zahl der Ordner,
-
voraussichtliche Teilnehmerzahl und
-
vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)
beinhalten.
Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Demonstrationen, Auflauf, Zusammenkunft, Öffentliche Versammlung, Aufzüge, Ansammlung, Forum, Demonstration, Treffen