Pfandleih- oder Pfandvermittlerbetrieb (Anzeige)
Beschreibung
Wenn Sie mit dem Betrieb eines Pfandleih- oder Pfandvermittlergewerbes beginnen, haben Sie anzuzeigen, welche Räume Sie für den Gewerbebetrieb nutzen. Gleiches gilt beim Wechsel der genutzten Räume für die genannten Gewerbebetriebe.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die jeweilige Stadt / Gemeinde (Ordnungsamt).
Ansprechpartner
Gemeinde Höchst i. Odw. - FB 5.1 - Sicherheit & Ordnung
Adresse
Postanschrift
Montmelianer Platz 4
64739 Höchst i. Odw.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr Dienstag: 14.00 bis 17.00 Uhr Donnerstag: 14.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06163 708-60
Telefon: 06163 708-61
Telefon: 06163 708-62
Telefax: 06163 708-32
E-Mail: dgiess@hoechst-i-odw.de
E-Mail: dzessin@hoechst-i-odw.de
E-Mail: hbrunner@hoechst-i-odw.de
erforderliche Unterlagen
Formlose Mitteilung, ggf. mit Kopie des Grundrisses ist ausreichend. Bitte nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pfandsachen, Pfandleiher, Kredit, Pfandgläubiger, Pfandsache, Pfandleihe, Leihhaus, Pfandleihanstalt, Pfänder, Pfandvermittler, Pfandhaus