Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Winterdienst / Räum- und Streupflicht

    Beschreibung

    Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

    Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften die Begeh-/Befahrbarkeit sicherzustellen.

    Im Allgemeinen verpflichten Städte und Gemeinden die Straßenanlieger durch eine Satzung, die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.

    Inwieweit diese durch Satzung auf die Straßenanlieger übertragen wurde, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Erbach - Bauhof

    Adresse

    Postanschrift

    Werner-von-Siemens-Straße 56

    64711 Erbach

    Öffnungszeiten

    Bitte rufen Sie im Vorfeld bei unseren Mitarbeitern des Bauhofes an und erfragen Sie einen Termin.

    Kontakt

    Telefon: 06062 8090-51

    Telefax: 06062 8090-52

    E-Mail: bauhof@erbach.de

    Kontaktperson

    • Herr Ralf Gerbig
      Postanschrift

      Werner-von-Siemens-Straße 56

      64711 Erbach

      Telefon Festnetz: 06062 809051

      E-Mail: bauhof@erbach.de

    • Frau Christine Waldhaus
      Postanschrift

      Werner-von-Siemens-Straße 56

      64711 Erbach

      Bauhof

      Telefon Festnetz: 06062 809051

      Telefon Festnetz: 06062 809012

      E-Mail: friedhofverwaltung@erbach.de

      E-Mail: bauhhof@erbach.de

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG)
    • § 10 Abs. 4 HStrG
    • Ggf. Satzung Ihrer Gemeinde bzw. Stadt

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,Verkehr und Landesentwicklung am 26.04.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Räumpflicht, Eis, Streumittel, Granulat, Streusplitt, Streupflicht, Sand, Räum- und Streupflicht, Schnee, Winterdienst, Schneeräumung, Schneepflug, Glatteis, Streusalz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de