Befreiung von der Ausweispflicht
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Erbach - Bürger- und Ordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Neckarstraße 3
64711 Erbach
Öffnungszeiten
Montag 08.00 - 14.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 14.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 17.30 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00
Sonstige Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
E-Mail: buergerservice@erbach.de
E-Mail: ordnungsamt@erbach.de
Kontaktperson
Frau Nadine Neumeuer
Postanschrift
Neckarstraße 3
64711 Erbach
Telefon Festnetz: 06062 64-273
E-Mail: buergerservice@erbach.de
Frau Birgit Zeller
Postanschrift
Neckarstraße 3
64711 Erbach
Telefon Festnetz: 06062 64-274
E-Mail: buergerservice@erbach.de
Frau Sabine Sommer
Postanschrift
Neckarstraße 3
64711 Erbach
Telefon Festnetz: 06062 64-275
E-Mail: buergerservice@erbach.de
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
PA, neuer Personalausweis, Ausweis, ePA, Befreiung, Perso, neu, elektronischer Personalausweis, nPA, Perser