Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
Wenn Sie die Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen nicht möchten, dann können dagegen widersprechen.
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten aus dem Melderegister an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Hinweise für Breuberg: Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
- Beantragung einer Übermittlungssperre - Online-AntragKeine weiteren Hinweise vorhanden
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde des Ortes an dem Sie mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet sind.
Ansprechpartner
Stadt Breuberg - Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt)
Adresse
Postanschrift
Ernst-Ludwig-Straße 2-4
64747 Breuberg
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.30 bis 12 Uhr
Montag und Dienstag 13:30 bis 15 Uhr
Donnerstag 13:30 bis 17:30 Uhr
mittwochs und freitags nachmittags geschlossen
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon: +49 6163 709-34
Telefon: +49 6163 709-39
Telefax: +49 6163 70919
E-Mail: buergerbuero@breuberg.de
E-Mail: einbuergerung@breuberg.de
Kontaktperson
Frau L. Heckler
Postanschrift
Ernst-Ludwig-Straße 2-4
64747 Breuberg
Telefon Festnetz: 06163 709-39
E-Mail: buergerbuero@breuberg.de
E-Mail: heckler@breuberg.de
Rechtsgrundlage(n)
- § 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz (BMG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022
Stichwörter
Melderegister, Auskunftssperre für Melderegisterauskünfte, Melderegisterauskunft, Wählen, Wahlen