Reisepass Meldung wegen Verlust

    Reisepass: Verlustanzeige

    Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.

    Hinweise für Breuberg: Reisepass: Verlustanzeige

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Breuberg - Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt)

    Adresse

    Postanschrift

    Ernst-Ludwig-Straße 2-4

    64747 Breuberg

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.30 bis 12 Uhr
    Montag und Dienstag 13:30 bis 15 Uhr
    Donnerstag 13:30 bis 17:30 Uhr
    mittwochs und freitags nachmittags geschlossen
    Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon: +49 6163 709-0

    Telefax: +49 6163 70919

    E-Mail: buergerbuero@breuberg.de

    E-Mail: einbuergerung@breuberg.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass"  ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Pass, Ausweis, Reisepass Verlust, Reisepass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de