Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
Beschreibung
Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet.
Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.
zuständige Stelle
Meldebehörde, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt
Ansprechpartner
Gemeinde Brensbach - Einwohnermeldeamt/Passamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: vor der Verwaltung
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06161 809-0
Telefax: 06161 809-31
E-Mail: info@brensbach.de
Kontaktperson
Frau Aline Schönleber
Telefon Festnetz: 06161 809-11
E-Mail: aschoenleber@brensbach.de
Internet
Gemeinde Brensbach
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: vor der Verwaltung
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06161 809-0
Telefax: 06161 809-31
E-Mail: info@brensbach.de
Kontaktperson
Frau Sina Charis Pfeil
Telefon Festnetz: 06161 809-15
E-Mail: spfeil@brensbach.de
Herr Stephan Eisenhauer
Telefon Festnetz: 06161 809-23
E-Mail: seisenhauer@brensbach.de
Frau Birgit Hettich
Telefon Festnetz: 06161 809-36
E-Mail: bhettich@brensbach.de
Frau Sandra Petry
Telefon Festnetz: 06161 809-16
E-Mail: spetry@brensbach.de
Frau Christin Musial
Telefon Festnetz: 06161 809-17
E-Mail: cmusial@brensbach.de
Frau Aline Schönleber
Telefon Festnetz: 06161 809-11
E-Mail: aschoenleber@brensbach.de
Frau Pia Voland
Telefon Festnetz: 06161 809-33
E-Mail: pvoland@brensbach.de
Herr Volker Weigel
Telefon Festnetz: 06161 809-25
E-Mail: vweigel@brensbach.de
Herr Rainer Müller (Bürgermeister)
Telefon Festnetz: 06161 809-13
E-Mail: bgm@brensbach.de
Frau Regina Baumgärtner
Telefon Festnetz: 06161 809-39
E-Mail: rbaumgaertner@brensbach.de
Frau Alina Bock
Telefon Festnetz: 06161 809-38
E-Mail: abock@brensbach.de
Frau Ingrid Prattinger
Telefon Festnetz: 06161 809-12
E-Mail: iprattinger@brensbach.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs bzw. drei Monaten überschreitet.
Hinweise (Besonderheiten)
Die beschriebenen Informationen betreffen den Fall des "Wohnens" in der Beherbergungsstätte (Hotel, Pension).
Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet (§ 29 Absätze 2 und 3 und § 30 BMG).
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.04.2022