Wohnungsbauförderung
Beschreibung
Wenn Sie sich entschlossen haben, ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zu bauen oder zu erwerben können Sie staatliche Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen.
Wer kann eine Förderung des Landes Hessen erhalten?
- Bevorzugt Familien mit Kindern sowie Haushalte, bei denen wegen einer Behinderung eines Haushaltsangehörigen ein besonderer baulicher Bedarf besteht
- Nachrangig in begründeten Fällen Haushalte ohne Kinder oder im Falle von Mieterprivatisierung
Hinweis:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Mietwohnungsbauförderung
Für die Schaffung von Neubaumietwohnungen im sozialen Wohnungsbau können Darlehen vom Land Hessen beantragt werden. Damit wird die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum gefördert.
Modernisierung von Mietwohnungen
Das Land Hessen fördert im Rahmen eines Landesprogramms Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand des sozialen Wohnungsbaus (beispielsweise Grundrissveränderungen, Anbau von Balkonen, Wohnumfeldmaßnahmen, Modernisierung der sanitären Einrichtungen). Ausgenommen sind reine Instandsetzungsmaßnahmen oder energetische Sanierungen (beispielsweise Dämmung des Daches/Außenfassade etc.).
Anträge hierfür können auch bei unserer Wohnbauförderstelle gestellt werden.
Kostenzuschüsse für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum
Das Land Hessen fördert im Rahmen eines Landesprogramms bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattung an und in bestehenden selbstgenutzten Wohnungen und auf dem Wohnungsgrundstück (näheres Wohnungsumfeld). Die Wohnungen sollen baulich so gestaltet sein, dass behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen sowie selbständig und unabhängig leben können. Außerdem sollen die Wohngebäude und Wohnungen barrierefrei erreichbar sein.
Zuständigkeit
Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Wohnungsbauförderungsstelle oder bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
- Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Odenwaldkreis - Bauaufsicht, Bauleit- und Regionalplanung, Denkmalschutz, Allgemeine Bauverwaltung, Bau- und Wohnförderung, Ausbildungsförderung
Adresse
Postanschrift
Michelstädter Str. 12
Postfach
64711 Erbach
Hausanschrift
Kontaktperson
Bau- und Wohnförderung
Hausanschrift
Postanschrift
Michelstädter Str. 12
64711 Erbach
Telefon Festnetz: 06062 70-261
Formulare
Soziale Wohnraumförderung: Klimabonus (nur kombinierbar mit sozialer Mietwohnraumförderung)
Hessen-Darlehen Neubau (Neubau einer selbstgenutzten Immobilie)
Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum
Soziale Wohnraumförderung: Modernisierung von Mietwohnungen
Soziale Mietwohnraumförderung (geringe Einkommen)
Klimabonus Wohneigentumsförderung (nur kombinierbar mit Hessen-Darlehen Neubau)
Voraussetzungen
- Das Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
- Minimum Eigenleistung: 15 Prozent der Gesamtkosten
- Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein bzw. der Kaufvertrag darf noch nicht abgeschlossen sein.
Fristen
Grundsätzlich darf erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheides mit der Bau- oder Modernisierungsmaßnahme begonnen oder der Kaufvertrag abgeschlossen werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wohnbauförderung, HMWEVL, Eigenheim, Zuschuss, Eigentumswohnung, Eigenheimförderung, Förderung, Wohnbauförderstelle