Verwendung des kommunalen Wappens Genehmigung

    Verwendung eines kommunalen Wappens beantragen

    Wenn Sie das Wappen einer Kommune verwenden möchten, dann brauchen Sie dafür eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Das Wappen einer Gemeinde, einer Stadt oder eines Landkreises darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwen-det werden.

    Aus dem Antrag und einem beizufügenden Entwurf der beabsichtigten Darstellung des Wappens muss ersichtlich sein, in welcher Form und zu welchem Zweck es verwendet werden soll.

    Gelegentliche Darstellungen des Wappens zu Schmuckzwecken bei Tagungen, Festlichkeiten und ähnlichen Anlässen können formlos beantragt werden.
    Die Verwendung des Wappens darf die berechtigten Interessen der Kommune nicht beeinträchtigen.
     

    Online-Dienst

    Verwendung des kommunalen Wappen oder Logos

    ID: L100001_423459129

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 08.05.2025

    Technisch geändert am 08.05.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Odenwaldkreis - Stabsstelle Landrat

    Adresse

    Hausanschrift

    Michelstädter Str. 12

    64711 Erbach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontaktperson

    • Öffentlichkeitsarbeit
      Hausanschrift

      Michelstädter Str. 12

      64711 Erbach

      E-Mail: presse@odenwaldkreis.de

      Telefon Festnetz: 06062 70-214

      Telefon Festnetz: 06062 70-223

      Telefon Festnetz: 06062 70-1424

    Version

    Technisch geändert am 09.05.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von der jeweiligen kommunalen Satzung.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Beantragung sind abhängig von der jeweiligen kommunalen Satzung.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsgrundlage ist die kommunale Satzung der jeweiligen Kommune

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Beantragen Sie die Verwendung des Wappens bei der Ver-waltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten.
    • Die Kommune entscheidet über den Antrag und gibt Ihnen die Entscheidung bekannt.
    • Die Einzelheiten des Verfahrens bestimmt die Kommune im Rahmen derer kommunalen Satzung.
       

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 14 Werktage

    Kosten

    Die Gebühren sind abhängig von der jeweiligen kommunalen Gebührenordnung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auch ein abgewandeltes oder stilisiertes Wappen, das mit dem Wappen einer Kommune verwechselt werden kann, darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwendet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Koordinierungsstelle OZG Kommunal am 06.04.2023

    Version

    Technisch erstellt am 26.04.2023

    Technisch geändert am 09.04.2025

    Stichwörter

    Kommunal, Gemeindewappen, Landkreiswappen, Fahnen, Wappen, Marken, Flaggen, Stadtwappen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019