Fischereischein
Beschreibung
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.
Falls Sie nicht Inhaber des Fischereirechts im jeweiligen Gewässer sind, benötigen Sie für das Angeln an einem Gewässer zusätzlich einen Erlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers bzw. des Fischereipächters des Gewässers.
Hinweise für Schwalbach am Taunus: Fischereischein
Ein Fischereischein kann für ein, fünf oder zehn Jahre ausgestellt werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Ablegung einer amtlichen Fischerprüfung
- Pass oder Personalausweis
- 1 Passbild
Für Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren kann ein Jugendfischereischein für ein oder fünf Jahre ausgestellt werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Kinderausweis oder Geburtsurkunde
- 1 Passbild
- Der Antrag muss zusätzlich von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
Jugendliche ab 14 Jahren können nach bestandener Fischerprüfung den regulären Fischereischein beantragen.
Fischereischeine für Kinder können erst ab dem 10. Lebensjahr ausgestellt werden.
Das Kind darf in diesem Fall nur in Begleitung eines Erwachsenen, der einen gültigen Fischereischein besitzt, angeln. Der Fischereischein für das Kind kann für ein Jahr oder für fünf Jahre ausgestellt werden ( ohne Fischereiprüfung ).
Bei Verlängerung des Fischereischeins muss der abgelaufene Fischereischein vorgelegt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines und des Jugendfischereischeines ist
- für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Lande Hessen haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
- für Personen, die außerhalb des Landes Hessen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller den Fischfang mit der Handangel ausüben will.
Ansprechpartner
Stadt Schwalbach am Taunus - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkdeck
Gebührenpflichtig
Behindertenparkplatz: Parkdeck
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: S-Bahnhof Schwalbach Limes
Linien:- Bus: Linie 810, 812
- S-Bahn: Linie Linie S 3
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 8:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr Freitag: 7:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06196 804-310
Telefax: 06192 804-300
E-Mail: buergerbuero@schwalbach.de
Kontaktperson
Team Bürgerbüro
Internet
erforderliche Unterlagen
- Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfung
oder
Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischer
oder
Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischer
oder
Nachweis einer für den Staats-, Gemeinde- oder Privatforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit der erfolgreichen Ablegung einer Prüfung in Fischereikunde
oder
Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei
oder
Nachweis, dass aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand abgelegt werden kann
oder
bei Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder dem Diplomatischen Corps angehören: Ausländischer Fischereischein (in diesem Fall kann für 3 aufeinanderfolgende Monate ein Ausländerfischereischein erteilt werden, der verlängert werden kann)
- Passbild
Rechtsgrundlage(n)
- Hessisches Fischereigesetz (HFischG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 3 Hessisches VerwaltungsverfahrensgesetzKeine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Verwaltungsgebühr in EUR
Fischereiabgabe in EUR
Jahresfischereischein oder Sonderfischereischein
10
7,50
Fünfjahresfischereischein oder Fünfjahressonderfischereischein
18
27,00
Zehnjahresfischereischein oder Sonderzehnjahresfischereischein
36
50,00
Jugendfischereischein
(1 Jahr)
4
3,50
Jugendfischereischein
(5 Jahre)
6
17,00
Ausländerfischereischein
5
7,50
Hinweise für Schwalbach am Taunus: Fischereischein
Gebühren:
Fischereischein:
- für 1 Jahr: 12,50
- für 5 Jahre: 36,00
- für 10 Jahre: 68,00
Jugendfischereischein:
- für 1 Jahr: 7,50
- für 5 Jahre: 23,00 Jahre
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 30.09.2013
Stichwörter
Fisch, Binnenfischerei, Angeln, Fischerschein, Fischer, Fischerei, HMUKLV, Fischen, Angelgenehmigung, Angelerlaubnis, Fischereischein, Sportangler, Angelschein, Angelkarte