Abfall: Sperrmüll
Wie Sie Ihren Sperrmüll entsorgen, können Sie bei dem Abfallbetrieb Ihrer Stadt oder Gemeine erfragen.
Beschreibung
Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.
Hinweise für Schwalbach am Taunus: Sperrmüll
Die Anmeldung erfolgt per E-Mail
oder telefonisch unter der Telefonnummer 0611/696270 (Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr).
Alles weitere erfahren Sie hier .
Hier erhalten Sie Kurzinformationen in Deutsch sowie in Arabisch , Englisch , Französisch , Koreanisch , Kroatisch , Spanisch und Türkisch .
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden und die Kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten mit den Landkreisen für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Schwalbach am Taunus - Finanzverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: S-Bahnhof Schwalbach Limes
Linien:- Bus: Linie 810, 812
- S-Bahn: Linie Linie S 3
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr Freitag: 7:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06196 804-206
Telefax: 06196 804-300
Internet
Abfallberatung
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: S-Bahnhof Schwalbach Limes
Linien:- Bus: Linie 810, 812
- S-Bahn: Linie Linie S 3
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag von 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch von 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag von 8:00 - 12:00 Uhr Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06196 804-134
Telefax: 06196 804-300
E-Mail: sperrmuell-schwalbach@fehr.de
Kontaktperson
Mitarbeiter/in (Abfallberatung)
Telefon Festnetz: 06196 804-134
E-Mail: ulrike.marschall@schwalbach.de
Rechtsgrundlage(n)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Altmüll, Hausratbeseitigung, Mistbeseitigung, HMUKLV, Unratbeseitigung, Dreckbeseitigung, Sperrabfall, Schrottbeseitigung