Abfall: Altpapier
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
Beschreibung
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (blaue Tonne, Papiercontainer, Wertstoffhöfe).
Hinweise für Schwalbach am Taunus: Papierverwertung
Die Stadt stellt die Gefäße leihweise zur Verfügung, sie sind dementsprechend pfleglich zu behandeln. Die Gefäße dürfen nur soweit gefüllt werden, dass ihre Deckel sich gut schließen lassen. An den Abfuhrtagen sind sie bis spätestens 7 Uhr an gut erreichbarer Stelle auf den Bürgersteig oder äußersten Fahrbahnrand zu stellen. Wann in welcher Straße die Abfuhr ist, kann dem Abfallkalender entnommen werden.
Wenn Sie eine andere oder eine zusätzliche Papiertonne benötigen, so füllen Sie bitte unseren Antrag zur Abfallentsorgung aus und geben den ausgefüllten Antrag an uns zurück.
Haben Sie vorübergehend mehr Altpapier, als Ihre Tonne verkraften kann, können Sie im Bürgerbüro Papiersäcke mit 120 Litern Fassungsvermögen für 6 ,50 € kaufen. Die Säcke stellen Sie bei der jeweiligen Leerung einfach neben die Tonne. Andere Säcke werden nicht mitgenommen.
Zudem können Sie auch am Bauhof Altpapier abgeben. Dazu benötigen Sie eine Berechtigungskarte, die Sie gegen eine Gebühr von 7,90 € für bis zu 500 Liter (ca. eine Kofferraumladung) Altpapier im Bürgerbüro erhalten. Die Berechtigungskarte geben Sie beim Bauhofpersonal ab.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei Fragen zur Erfassung von Altpapier können Sie sich an Ihre Kommune bzw. die bei den Kommunen tätigen Abfallberater wenden.
Ansprechpartner
Abfallberatung
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: S-Bahnhof Schwalbach Limes
Linien:- Bus: Linie 810, 812
- S-Bahn: Linie Linie S 3
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag von 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch von 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag von 8:00 - 12:00 Uhr Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06196 804-134
Telefax: 06196 804-300
E-Mail: sperrmuell-schwalbach@fehr.de
Kontaktperson
Mitarbeiter/in (Abfallberatung)
Telefon Festnetz: 06196 804-134
E-Mail: ulrike.marschall@schwalbach.de
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Altpapier durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes) sowie der gewerblichen Entsorger.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
Wertstoffhof, blaue Tonne, Altpapiertonne, Entsorgung, Altpapier, Altpapiercontainer