Abfallberatung
Beschreibung
Jeden Tag haben wir mit Müll zu tun. Und immer wieder kommt die Frage: Wohin damit?
Darüber hinaus beschäftigt die Bürger auch immer wieder die Frage, wie sie durch Abfallvermeidung, getrennte Sammlung bestimmter Abfälle, Eigenkompostierung oder die Wahl anderer Abfallgefäße Gebühren sparen können.
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise bzw. die Zweckverbände, wenn diesen die Aufgabe übertragen worden ist. Mit Ihren Fragen können Sie sich dorthin wenden.
Hinweis: Dort erhalten Sie auch Informationen zu Ausgabe, Rückgabe oder Umtausch von Abfallbehältern.
Hinweise für Schwalbach am Taunus: Abfallberatung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise bzw. die Zweckverbände, wenn diesen die Aufgabe übertragen worden ist.
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 611 815-0
Telefax: +49 611 815-1941
E-Mail: poststelle@umwelt.hessen.de
Internet
Stichwörter
HMUKLV
Abfallberatung
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: S-Bahnhof Schwalbach Limes
Linien:- Bus: Linie 810, 812
- S-Bahn: Linie Linie S 3
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag von 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch von 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag von 8:00 - 12:00 Uhr Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06196 804-134
Telefax: 06196 804-300
E-Mail: sperrmuell-schwalbach@fehr.de
Kontaktperson
Mitarbeiter/in (Abfallberatung)
Telefon Festnetz: 06196 804-134
E-Mail: ulrike.marschall@schwalbach.de
Rechtsgrundlage(n)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Main-Taunus-Kreis: Abfallberatung
- AbfallHier finden Sie detaillierte Informationen zum Thema Abfall im Main-Taunus-Kreis.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Sperrmüll, Abfallbehälter tauschen, Kompostierbarer Abfall, Restabfall, Mülltonnentausch, Siedlungsabfall, Bioabfall, Mülltonnen tauschen, Schutt, Grünabfälle, Grünabfall, Recycling, Unrat, Schrottberatung, Gartenabfälle, Pflanzenabfall, Gartenabfall, Dreckberatung, Elektroschrott, Bauschutt, Kompostierbare Abfälle, Abfallberatung, Gewerbeabfall, Kompost, Pflanzenabfälle, Unratberatung, Abfallentsorgung, HMUKLV, Hausmüll