Grundsteuer Festsetzung

    Grundsteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.

    Grundbesitz sind

    • land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
    • Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).

    Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.

    Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Kommune (Gemeinde oder Stadt) beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.

    Hinweise für Schwalbach am Taunus: Grundsteuer

    Die Grundsteuer ist eine Realsteuer. Steuerpflichtig sind die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) sowie bebaute und bebaubare Grundstücke (Grundsteuer B).

    Die Hebesätze für die Grundsteuer betragen in Schwalbach am Taunus zur Zeit:

    • Grundsteuer A: entfällt 
    • Grundsteuer B: 400 Prozent

    Besteuerungsgrundlage sind die nach dem Bewertungsgesetz festgestellten Einheitswerte. Die Einheitswerte werden mit einer Steuermesszahl multipliziert. Daraus ergibt sich der Steuermessbetrag. Die Einheitswerte und die Steuermessbeträge werden vom Finanzamt festgelegt. Die Gemeinden wenden auf diese Steuermessbeträge die örtlich festgesetzten Hebesätze an, die in der Haushaltssatzung festgelegt werden.

    Bei einem Eigentumswechsel wird vom Finanzamt eine Eigentumsfortschreibung vorgenommen. Diese erfolgt immer zum 1. Januar des auf den Eigentumswechsel folgenden Jahres. Erst wenn diese Eigentumsfortschreibung beim Finanzservice Steuern und Abgaben vorliegt, wird der neue Eigentümer zur Grundsteuer herangezogen. Bis dahin bleibt der ehemalige Eigentümer steuerpflichtig.

    Als Service für eine zeitnahe Umschreibung benötigen wir eine Übernahmeerklärung, die von dem neuen und dem bisherigen Eigentümer unterzeichnet sein muss.

    Finanzamt Hofheim

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Haben Sie allgemeine Fragen rund um das Thema "Einheitsbewertung" steht Ihnen die Servicehotline des Landes Hessen unter der kostenfreien Rufnummer 0800 522 533 5 (Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr) zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Servicehotline keine steuerliche Beratung leisten darf. Des Weiteren ist es nicht möglich, auf konkrete Einzelfälle einzugehen. Bei Fragen zu Themen rund um Ihre persönliche Steuererklärung (z. B. Rückfragen zum Einheitswertbescheid) wenden Sie sich daher bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.

    Für die Erteilung des Einheitswertbescheides ist grundsätzlich die Bewertungsstelle des Finanzamts zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist.
     

    Für die Erteilung des Grundsteuerbescheides und die Erhebung der Grundsteuer ist die Kommune zuständig, in der das Grundstück belegen ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Schwalbach am Taunus - Finanzverwaltung

    Beschreibung

    Die Finanzverwaltung erstellt den städtischen Haushalt und legt ihn der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vor. Sie überwacht seine Ausführung und stellt nach Ablauf des Haushaltsjahres die Jahresrechnung auf. In der Steuerabteilung werden die städtischen Steuern und Abgaben veranlagt. Diese werden von der Stadtkasse, die den gesamten Zahlungsverkehr der Stadt abwickelt, eingezogen. Für das Einsammeln und Abfahren der Abfälle ist gleichfalls die Finanzverwaltung zuständig.

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1-2

    Postfach 2710

    65824 Schwalbach am Taunus

    Öffnungszeiten

    Montag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 

    Mittwoch:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 15:00 bis 18:00 Uhr 

    Donnerstag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 

    Freitag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon: 06196 804-0

    Telefax: 06196 804-300

    E-Mail: info@schwalbach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Grundsteuer sind auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen der Broschüre "Steuern von A - Z" zu entnehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen am 05.03.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Substanzsteuer, HMdF, Grundsteuermesszahl, Realsteuer, Steuer, Bemessung, Steuern, Grundsteuer, Grundbesitz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de