Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung

    Wenn Sie eine Meldebescheinigung benötigen, dann können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Die Meldebehörde der Stadt beziehungsweise Gemeinde bei der Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung aus.
    Dafür bedarf es der Angabe des Familiennamens , des Vornamens, des Geburtsdatums sowie der Anschrift der derzeitigen Haupt- oder alleinigen Wohnung.
    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten:

    Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens , Doktorgrad, Geburtsdatum, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

    Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. In dem Fall, dass Sie nicht selbst bei der Meldebehörde vorsprechen oder sich sonst an diese wenden können darf diese die Meldebescheinigung nur gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben oder sie wird Ihnen postalisch oder elektronisch zugestellt.

    Sie wird zum Beispiel im Rahmen einer Eheschließung benötigt. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.

    Hinweise für Schwalbach am Taunus: Aufenthaltsbescheinigung

    Wird die Bescheinigung für das Arbeits- oder Sozialamt benötigt, ist diese nur kostenfrei, wenn ein Schreiben des Arbeitsamtes oder Sozialamtes vorliegt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Meldebehörde (früher allgemein bekannt als Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Schwalbach am Taunus - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1-2

    65824 Schwalbach am Taunus

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkdeck
    Gebührenpflichtig

    Behindertenparkplatz: Parkdeck
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: S-Bahnhof Schwalbach Limes
      Linien:
      • Bus: Linie 810, 812
      • S-Bahn: Linie Linie S 3

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 8:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr Freitag: 7:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06196 804-310

    Telefax: 06192 804-300

    E-Mail: buergerbuero@schwalbach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2021

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls Vollmacht

    Formulare

    keine Formvorgaben

    Voraussetzungen

    Meldebescheinigungen sind bei der Meldebehörde persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Anlage 1 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport

    Kosten

    Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.

    Die elektronische Meldebescheinigung wird gebührenfrei erteilt.

    Hinweise für Schwalbach am Taunus: Aufenthaltsbescheinigung

    Die Gebühr beträgt 9,00 €.
    Für Rentenzwecke ist die Bescheinigung kostenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wohnsitzbestätigung, Niederlassungsbescheinigung, Aufenthaltserlaubnis, Wohnen, Wohnung, Wohnsitzbescheinigung, beantragen, Wohnsitz bescheinigen, Meldebescheinigung, Aufenthaltsbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English