Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

    Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

    Wenn Sie die Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen nicht möchten, dann können dagegen widersprechen.

    Beschreibung

    Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten aus dem Melderegister an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.

    Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.

    Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

    Hinweise für Schwalbach am Taunus: Auskunftssperren im Melderegister

    Übermittlungssperren für Ihre Daten im Einwohnermelderegister

    Antragsformular (Wenn Sie uns den Antrag schriftlich zusenden möchten.)

    Das Bundesmeldegesetz erlaubt in verschiedenen Fällen die Weitergabe von Adressauskünften. In folgenden Fällen können Sie aber für Ihre Daten im Melderegister Auskunfts- oder Datenübermittlungssperren eintragen lassen:

    1. Wenn Ihr Ehegatte oder ein Kind einer anderen öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehört.
      Eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft, der man zwar nicht selbst, aber der ein Familienmitglied angehört, darf ansonsten Ihre Daten erhalten.
    2. Wenn Sie ein Altersjubiläum (ab 80 Jahre) oder ein Ehejubiläum (ab goldener Hochzeit) feiern und keine Veröffentlichung in der Zeitung und keine Gratulation vom Bürgermeister, Landrat o. ä. wünschen.
      An Mandatsträger, Presse und Rundfunk können ansonsten Adress- und Jubiläumsdaten für die Gratulation und evtl. Veröffentlichung weitergegeben werden.
    3. Wenn Sie keine Wahlwerbung erhalten möchten.
      Im Vorfeld von Wahlen oder Abstimmungen können ansonsten Adressdaten an Parteien, Wählergruppen und Träger von Wahlvorschlägen weitergegeben werden.
    4. Wenn Sie nicht in einem Adressbuch genannt werden möchten.
      Adressbuchverlage können ansonsten Ihre Anschrift zur Erstellung von Adressbüchern (nicht für elektronische Adressdateien) erhalten.
    5. Für unter 18-jährige Personen, die kein Info-Material der Bundeswehr erhalten möchten.
      Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr erhält ansonsten die Adressdaten von 16- und 17-Jährigen zur Übersendung von Informationsmaterial.
       

      Diese einzelnen Übermittlungssperren können Sie mit einem formlosen schriftlichen Antrag im Bürgerbüro eintragen lassen. Diese Sperren können Sie jederzeit und kostenlos wieder ändern lassen, ohne dass Sie dies begründen müssen.

      Nur in Sonderfällen:

    6. Absolute Auskunftssperre bei besonderer persönlicher Gefährdung
      Darüber hinaus ist die Eintragung einer absoluten Auskunftssperre auch gegenüber konkreten, schriftlichen Adressnachfragen möglich, wenn Ihnen durch eine Auskunft aus dem Melderegister eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. Dieser Antrag ist jedoch besonders zu begründen und kann nur in Einzelfällen genehmigt werden.
    Rechtsgrundlagen: § 42 Abs. 2+3,  § 50,  § 36 und § 51 Bundesmeldegesetz (BMG)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde des Ortes an dem Sie mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet sind.

    Ansprechpartner

    Stadt Schwalbach am Taunus - Bürgerbüro

    Beschreibung

    Das Bürgerbüro ist die erste Anlaufstelle im Rathaus.
    Die Hauptaufgaben sind das Melde- und Passwesen.
    Hier bekommen Sie auch Karten für städtische Veranstaltungen, verschiedene Formulare und Broschüren.
    Im Bürgerbüro können Sie außer mit Bargeld auch mit ec-Card und Geldkarte bezahlen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1-2

    Postfach 2710

    65824 Schwalbach am Taunus

    Öffnungszeiten

    Montag:
    von 08:00 bis 13:00 Uhr 
    und 14:00 bis 16:00 Uhr 

    Dienstag:
    von 08:00 bis 13:00 Uhr 

    Mittwoch:
    von 08:00 bis 13:00 Uhr 
    und 14:00 bis 18:00 Uhr 

    Donnerstag:
    von 08:00 bis 13:00 Uhr 
    und 14:00 bis 16:00 Uhr 

    Freitag:
    von 07:00 bis 13:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon: 06196 804-0

    Telefax: 06196 804-300

    E-Mail: info@schwalbach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wählen, Melderegister, Melderegisterauskunft, Auskunftssperre für Melderegisterauskünfte, Wahlen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de