Altpapier Entsorgung

    Abfall: Altpapier

    Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
    Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
    Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
    Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (blaue Tonne, Papiercontainer, Wertstoffhöfe).

    Hinweise für Schwalbach am Taunus: Papierverwertung

    In der Stadt Schwalbach ist dies die blaue Tonne. In ihr können Sie Papier und Kartonagen, also Zeitungen, Schreibpapier, Bücher und Pappe sammeln. Die Gefäße (120-, 240- und 1.100 Liter) werden alle vier Wochen geleert. Für jede schwarze Restmülltonne gibt es eine kostenfreie Papiertonne.

    Die Stadt stellt die Gefäße leihweise zur Verfügung, sie sind dementsprechend pfleglich zu behandeln. Die Gefäße dürfen nur soweit gefüllt werden, dass ihre Deckel sich gut schließen lassen. An den Abfuhrtagen sind sie bis spätestens 7 Uhr an gut erreichbarer Stelle auf den Bürgersteig oder äußersten Fahrbahnrand zu stellen. Wann in welcher Straße die Abfuhr ist, kann dem Abfallkalender entnommen werden.

    Wenn Sie eine andere oder eine zusätzliche Papiertonne benötigen, so füllen Sie bitte unseren  Antrag zur Abfallentsorgung aus und geben den ausgefüllten Antrag an uns zurück.

    Haben Sie vorübergehend mehr Altpapier, als Ihre Tonne verkraften kann, können Sie im Bürgerbüro Papiersäcke mit 120 Litern Fassungsvermögen für 6,50 € kaufen. Die Säcke stellen Sie bei der jeweiligen Leerung einfach neben die Tonne. Andere Säcke werden nicht mitgenommen.

    Zudem können Sie auch am Bauhof Altpapier abgeben. Dazu benötigen Sie eine Berechtigungskarte, die Sie gegen eine Gebühr von 7,90 € für bis zu 500 Liter (ca. eine Kofferraumladung) Altpapier im Bürgerbüro erhalten. Die Berechtigungskarte geben Sie beim Bauhofpersonal ab.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei Fragen zur Erfassung von Altpapier können Sie sich an Ihre Kommune bzw. die bei den Kommunen tätigen Abfallberater wenden.

    Ansprechpartner

    Stadt Schwalbach am Taunus - Finanzverwaltung

    Beschreibung

    Die Finanzverwaltung erstellt den städtischen Haushalt und legt ihn der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vor. Sie überwacht seine Ausführung und stellt nach Ablauf des Haushaltsjahres die Jahresrechnung auf. In der Steuerabteilung werden die städtischen Steuern und Abgaben veranlagt. Diese werden von der Stadtkasse, die den gesamten Zahlungsverkehr der Stadt abwickelt, eingezogen. Für das Einsammeln und Abfahren der Abfälle ist gleichfalls die Finanzverwaltung zuständig.

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1-2

    Postfach 2710

    65824 Schwalbach am Taunus

    Öffnungszeiten

    Montag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 

    Mittwoch:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 15:00 bis 18:00 Uhr 

    Donnerstag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 

    Freitag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon: 06196 804-0

    Telefax: 06196 804-300

    E-Mail: info@schwalbach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Altpapier durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes) sowie der gewerblichen Entsorger.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Altpapiertonne, Entsorgung, Wertstoffhof, blaue Tonne, Altpapier, Altpapiercontainer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de