Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Liederbach am Taunus - Einwohnermelde-/Passamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 2
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 07:00-12:00 Uhr
Di 08:00-12:00 Uhr
Mi 09:00-12:00 und 15:00-19:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 069 30098-0
Telefax: 069 30098-68
E-Mail: info@liederbach-taunus.de
Kontaktperson
Frau Amela Kabaretovic (Sachbearbeitung)
Frau Claudia Kappes (Sachbearbeitung)
Herr Peter Klös (Sachbearbeitung)
Internet
Gemeinde Liederbach am Taunus
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Kontakt
Telefon: 069 3009850
Telefax: 069 309835
E-Mail: info@liederbach-taunus.de
Kontaktperson
Frau Silke Schaller (Vorzimmer Bürgermeisterin)
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Passgesetz (PaßG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
- Expresspass:(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Vorläufiger Reisepass:(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Reisepass Verlust, Ausweis, Pass, Reisepass