Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes Unterbreitung

    Kinder- und Jugendschutz

    Sie wollen sich über Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes informieren? 

    Beschreibung

    Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist ein allgemeines präventives Beratungs- und Bildungsangebot für Kinder, Jugendliche und für Eltern, das

    • junge Menschen befähigen soll, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen, und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortlichkeit gegenüber anderen Menschen führen soll,
    • Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen soll, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.

    Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz erfolgt z.B. über:

    • Projekte zur Stärkung von Kindern und Eltern,
    • im Rahmen von Familienbildung,
    • im Rahmen der Jugendarbeit oder
    • durch allgemeine Aufklärungskampagnen.
       

    Zuständigkeit

    An die örtlichen Jugendämter.

    Ansprechpartner

    Main-Taunus-Kreis - Amt für Schulen, Jugend und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kreishaus 1-5

    65719 Hofheim am Taunus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: nach Vereinbarung


    Dienstag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr


    Mittwoch
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: nach Vereinbarung


    Donnerstag
    vormittags: nach Vereinbarung
    nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr


    Freitag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
     

    Kontakt

    Telefon: 06192 201-0

    Telefax: 06192 201-71998

    E-Mail: schulen-jugend-kultur@mtk.org

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Liederbach am Taunus

    Beschreibung

    Geschichtliche Entwicklung

    Um das Jahr 550 n. Chr. wurden Münster-Liederbach, Niederhofheim, Ober- und Unterliederbach vermutlich gegründet. 791 n. Chr. wird "Leoderbach" urkundlich erwähnt.
    Nach wechselnder Zuordnung kamen Oberliederbach und Niederhofheim 1803 durch den Reichsdeputationshauptschluß zum Fürstentum Nassau-Usingen, drei Jahre später zum geeinigten Herzogtum Nassau-Usingen und nach weiteren drei Jahren schließlich zum geeinigten Herzogtum Nassau.
    1866 wurden Niederhofheim und Oberliederbach Preußen zugeordnet, 1945 dem Land Hessen. Der Zusammenschluß der ehemals selbständigen Gemeinden zur neuen Gemeinde Liederbach erfolgte am 31. Dezember 1971.

    Adresse

    Hausanschrift

    Villebon-Platz 9-11

    65835 Liederbach am Taunus

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

    Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 19:00 Uhr

    Donnerstag geschlossen

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Hinweis:

    Donnerstag (in der Zeit von 8:00-11:00 Uhr) können ohne vorherige Terminvereinbarung Meldebescheinigungen ausgestellt, Führungszeugnisse beantragt und Personalausweise, Reisepässe und Führerscheine abgeholt werden.

    Kontakt

    Telefon: 069 300980

    Telefax: 069 3009835

    E-Mail: info@liederbach-taunus.de

    Internet

    Stichwörter

    Ausbildung bei der Stadtverwaltung, Bürgermeister, Gemeinde, Gemeindearbeiter, Gemeinden, Gemeindeorgane, Gemeindevertretung, Gemeindeverwaltung, Gemeindevorstand, Rathaus, Verwaltung

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    Keine

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie ein Angebot des erzieherischen Jugendschutzes suchen, gehen Sie bitte folgendermaßen vor: 

    • wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt
    • fragen Sie nach Beratung, Schulungen, Seminaren für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte zu Jugendschutzthemen
    • teilweise bieten Jugendämter hier selbst Angebote an oder können Sie an entsprechende freie Träger verweisen. 

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Keine Angabe

    Kosten

    Gegebenenfalls fallen Kursgebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie auch auf dem Internetportal für Familie in Hessen - "Der FamilienAtlas"

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 22.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2024

    Stichwörter

    Jugendhilfe, Jugendschutzbestimmungen, Jugendschutz, Alkohol, Jugendgefährdende Veranstaltungen, Kinderschutz, Medien

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de