Sondernutzung von Straßen ErlaubnisOnline erledigen

    Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

    Beschreibung

    Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.

    Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:

    • Verkaufswagen/Verkaufsstände
    • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
    • Informationsstände
    • Werbeaufsteller/Werbetafeln
    • Straßencafe (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
    • Fahrradständer
    • Plakatierung

    Inhalt der Erlaubnis
    Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R.  befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.

    Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

    Online-Dienste

    Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO (Online-Antrag)

    ID: L100001_385733569

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Sondernutzungserlaubnis (Online-Antrag)

    ID: L100001_385397817

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen regionalen Standorte von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement verantwortlich.

    Ansprechpartner

    Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 10

    65185 Wiesbaden

    Kontakt

    Telefon: +49 611 366-0

    Telefax: +49 611 366-3435

    E-Mail: info@mobil.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2016

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeindeverwaltung Kriftel - Ordnungsamt

    Beschreibung

    Verkehrsordnungswidrigkeiten
    owi@kriftel.de 

    Adresse

    Postanschrift

    Frankfurter Straße 33-37

    65830 Kriftel

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch, Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
    Donnerstag: 16:00 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@kriftel.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Kontaktdaten siehe zugehörige Mitarbeiter

    Version

    Technisch geändert am 25.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.

    Kosten

    Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.

    Hinweise für Kriftel: Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

    Sondernutzungserlaubnis zur Bewirtschaftung von Gästen
    sowie zur Aufstellung von Tischen u. Stühlen auf Freiflächen

    für ein Jahr

    oder anteilige Berechnung für jeden angefangenen Monat 


    350,00 €

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gerüst aufstellen, Sondernutzungserlaubnis, Warenstand, Werbestand, Informationsstand, Sondernutzung, Plätze, Kreisstraßen, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Verkaufsstand, Bundesstraßen, Gerüst, Straßen, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Landesstraßen, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Sondernutzungsgenehmigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de