Melderegisterauskunft ErteilungOnline erledigen

    Melderegisterauskunft Erteilung

    Sie suchen eine Person? Dann können Sie diese mit einer Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde eventueell finden.

    Beschreibung

    Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

    • einfache Melderegisterauskunft
    • erweiterte Melderegisterauskunft
    • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
    • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
    • Selbstauskunft
    • Gruppenauskunft

    Online-Dienste

    Melderegisterauskunft für Privatpersonen (ext. Anbieter)

    ID: L100001_387377401

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Melderegisterauskunft für Unternehmen (ext. Anbieter)

    ID: L100001_387377402

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

    Zuständigkeit

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Kriftel - Bürgerservice

    Adresse

    Postanschrift

    Frankfurter Straße 33-37

    65830 Kriftel

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag nur nach Terminvereinbarung ( https://kriftel.buergerdienste.online/)
    Freitag 8:00 Uhr bis 12.00 Uhr (ohne Termin)

    Der Bürgerservice ist zurzeit telefonisch erreichbar unter der Rufnummer 06192 4004-0 und zwar Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie Montag, Dienstag und Mittwoch von 14.00 bis 15.30 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr.

    Kontakt

    Telefon: 06192 4004-40

    Telefon: 06192 4004-41

    Telefon: 06192 4004-42

    Telefax: 06192 4004-66

    E-Mail: buergeramt@kriftel.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Identitätsnachweis, Nachweis des berechtigten, rechtlichen oder aber öffentlichen Interesses

    Formulare

    In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

    Kosten

    Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft. Sie ergeben sich in Hessen aus dem Verwaltungskostenverzeichnis zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport in der jeweils gültigen Fassung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS), Referat II 8 am 10.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Stichwörter

    Meldepflicht, Meldeauskunft

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de