Personalausweis: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Personalausweis verloren? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.
Beschreibung
Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Personalausweises gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.
Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Online-Dienst
Pass oder Personalausweis (Online-Verlusterklärung )
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Kriftel - Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Frankfurter Straße 33-37
65830 Kriftel
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag nur nach Terminvereinbarung ( https://kriftel.buergerdienste.online/)
Freitag 8:00 Uhr bis 12.00 Uhr (ohne Termin)
Der Bürgerservice ist zurzeit telefonisch erreichbar unter der Rufnummer 06192 4004-0 und zwar Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie Montag, Dienstag und Mittwoch von 14.00 bis 15.30 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr.
Kontakt
Telefon: 06192 4004-40
Telefon: 06192 4004-41
Telefon: 06192 4004-42
Telefax: 06192 4004-66
E-Mail: buergeramt@kriftel.de
Kontaktperson
Christiane Franz
Postanschrift
Frankfurter Straße 33-37
65830 Kriftel
Telefon Festnetz: 06192 4004-40
Fax: 06192 4004-66
E-Mail: christiane.franz@kriftel.de
Julia Noß
Postanschrift
Frankfurter Straße 33-37
65830 Kriftel
Fax: 06192 4004-66
Telefon Festnetz: 06192 4004-41
E-Mail: julia.noss@kriftel.de
Hildegard Steinfurth
Postanschrift
Frankfurter Straße 33-37
65830 Kriftel
Fax: 06192 4004-66
Telefon Festnetz: 06192 4004-42
E-Mail: hildegard.steinfurth@kriftel.de
erforderliche Unterlagen
- Verlustanzeige
- gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Neuausstellung eines Personalausweises fallen Gebühren nach § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
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