Hundehaltung Anmeldung KampfhundOnline erledigen

    Gefährliche Hunde

    Beschreibung

    Alle Bundesländer haben Gesetze bzw. Verordnungen zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren erlassen. Da die Gefahrenabwehr in die Kompetenz der Länder fällt, sind die Regelungen der Bundesländer unterschiedlich.

    In Hessen sind alle Hunde so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit, also für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgehen. Hunde dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden.


    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt. Als gefährlich gelten unabhängig von ihrer Rassezugehörigkeit solche Hunde, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder die auffällig geworden sind. Ferner sind Hunde folgender Rassen als gefährlich anzusehen: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler. Erfasst werden auch Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.


    Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens sind u. a. die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest sowie die Geeignetheit und Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters nachzuweisen.

    Die Einfuhr bzw. Verbringung gefährlicher Hunde in das Bundesgebiet ist durch das Gesetz zur Bekämpfung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland geregelt.
     

    Online-Dienste

    Angriff durch Tiere (Online-Antrag)

    ID: L100001_385733576

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Hund abmelden - Hundesteuer (Online-Antrag)

    ID: L100001_386632787

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Hund anmelden - Hundesteuer (Online-Antrag)

    ID: L100001_386632786

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Zuständige Behörde sind die Bürgermeister (Oberbürgermeister) als örtliche Ordnungsbehörden

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Kriftel - Ordnungsamt

    Beschreibung

    Verkehrsordnungswidrigkeiten
    owi@kriftel.de 

    Adresse

    Postanschrift

    Frankfurter Straße 33-37

    65830 Kriftel

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch, Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
    Donnerstag: 16:00 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@kriftel.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Kontaktdaten siehe zugehörige Mitarbeiter

    Version

    Technisch geändert am 25.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Hinweise für Kriftel: Gefährliche Hunde

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Erteilung der Erlaubnis werden Gebühren nach Nr. 45 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport erhoben. Darüber hinaus entstehen in der Regel Kosten für die Sachkundeprüfung und die Wesensprüfung.

    Hinweise für Kriftel: Gefährliche Hunde

    Gebühren für Amtshandlungen nach der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO):

    Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 S. 2
    für die Dauer von zwei oder vier Jahren

    200,00 € 

    Vorläufige Erlaubnis zum Halten eines Hundes nach § 3 Abs. 2 S. 1

     80,00 €

    Verlängerung einer Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes in den Fällen
    des § 3 Abs. 1 und Abs. 2 S. 2

     120,00 €


    Nach der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Kriftel beträgt die jährliche Steuer für einen gefährlichen Hund 616,00 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Sachkunde- und Wesensprüfung erhalten Sie im Internetauftritt  des Regierungspräsidiums Darmstadt unter Hundeverordnung/Standards Sachkunde- u. Wesensprüfungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hundeverordnung, Hunde, Gefährliche Hunde, Kampfhunde, Sachkundenachweis, Wesenstest, Hundeführerschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de