Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums Ausnahmegenehmigung

    Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt. 

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Kriftel: Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

    Main-Taunus-Kreis
    - Amt für Bauen und Umwelt -
    Am Kreishaus 1-5
    65719 Hofheim am Taunus

    Telefon: 06192 201-2222
    Fax: 06192 201-1892
    E-Mail: bauen-umwelt@mtk.org
    Webadresse: https://www.mtk.org

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Kriftel - Bauleitplanung

    Adresse

    Postanschrift

    Frankfurter Straße 33-37

    65830 Kriftel

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 39

    65830 Kriftel

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch, Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    Weitere Informationen

    Kontaktdaten siehe zugehörige Mitarbeiter

    Version

    Technisch geändert am 13.04.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeindeverwaltung Kriftel - Umwelt- und Naturschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Frankfurter Straße 33-37

    65830 Kriftel

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 39

    65830 Kriftel

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch, Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
    Donnerstag: 16:00 bis 18:00 Uhr

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Kontaktdaten siehe zugehörige Mitarbeiter

    Version

    Technisch geändert am 13.04.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2024

    Stichwörter

    Landschaftsbestandteil, Artenschutz, Bäume, Schnitt, Baum, Ausnahmegenehmigung, Fällen, Naturschutz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de