Leistungen der Krankenhilfe - Übernahme von Beiträgen für eine freiwillige Krankenversicherung Versorgung

    Leistungen der Krankenhilfe - Übernahme von Beiträgen für eine freiwillige Krankenversicherung Versorgung

    Wenn für ein Pflegekind eine Familienversicherung nicht möglich ist und auch keine Pflichtversicherung besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.

    Beschreibung

    Pflegekinder müssen krankenversichert sein. Wenn für ein Pflegekind kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.

    Der Wechsel in eine freiwillige Krankenversicherung ist von Fristen abhängig, über die die zuständige Krankenkasse beraten kann.

    zuständige Stelle

    Jugendamt

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt.

    Ansprechpartner

    Main-Taunus-Kreis - Amt für Schulen, Jugend und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kreishaus 1-5

    65719 Hofheim am Taunus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: nach Vereinbarung


    Dienstag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr


    Mittwoch
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: nach Vereinbarung


    Donnerstag
    vormittags: nach Vereinbarung
    nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr


    Freitag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
     

    Kontakt

    Telefon: 06192 201-0

    Telefax: 06192 201-71998

    E-Mail: schulen-jugend-kultur@mtk.org

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Das Jugendamt prüft die individuellen Voraussetzungen für eine Beitragsübernahme. Anspruchsberechtigte sollten sich zunächst von ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten lassen, bevor sie einen Antrag stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.

    Ein Antrag auf Übernahme der Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung kann bei dem Jugendamt oder Pflegekinderdienst gestellt werden. Es ist auch möglich, den Antrag über den Onlinedienst "pflegekinderwesen-digital" zu stellen. Dafür nutzen Sie das Formular "Formlose Anträge".

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

    Kosten

    Für die Beantragung entstehen keine Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 26.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2023

    Stichwörter

    Krankenhilfe, Beitragsübernahme, Pflegekind, Pflegepersonen, Pflegeeltern

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de