Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen
Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Stadt Hofheim am Taunus - Verkehr und Nahmobilität
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 16.00 bis 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06192 202-344
Telefon: 06192 202-322
Telefax: 06192 202-5322
Telefax: 06192 202-5344
E-Mail: teamverkehrsanlagen@hofheim.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
lockere Platten, Fußwegeschäden, Bürgersteigschäden, Schäden an Wegen, Stolperfallen, Unebenheiten auf Wegen, Gehwegschaden