Tierische Nebenprodukte - beseitigen (Tierkörperbeseitigung)
Beschreibung
Tote Haustiere und bestimmte Abfälle Tierischer Herkunft, wie z. B. Schlachtabfälle oder Speisereste aus Restaurants oder Großküchen, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.
Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Abfälle ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung. Nur durch eine effektive Behandlung ist es möglich, erkannte oder nicht erkannte Erreger von Krankheiten in Tierkörpern oder deren Teile unschädlich zu machen.
Daher müssen Tote Tiere einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb zugeführt werden.
Auch Schlachtabfälle sowie Küchen und Speiseabfälle aus der Gastronomie und Großküchen, die Tierische Teile (z. B. Fleischreste, Wurst) enthalten, unterliegen der gesetzlich geregelten Beseitigung.
Tote Haustiere gehören auf keinen Fall in die Biotonne oder auf den Kompost.
Wenn Sie über ein eigenes Grundstück verfügen und dieses nicht in einem Wassereinzugsgebiet liegt, dürfen Sie Ihr Heimtier auch auf Ihrem Grundstück vergraben. Der Tierkörper muss dabei von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein.
Sie haben ein Totes Haustier gefunden? Befindet sich das Tier auf Ihrem eigenen Grundstück, haben Sie als Grundstückseigentümer das Tier zu entsorgen. Befindet sich das Tier im öffentlichen Verkehrsraum, wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
Stadt Hofheim am Taunus - Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Kurzzeitparkplatz für 30 Minuten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Kurzzeitparkplätze
Anzahl der Stellplätze: 8
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Sprechzeiten der Verwaltung
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06192 202-291
Telefon: 06192 202-501
Telefon: 06192 202-249
Telefax: 06192 202-5291
Telefax: 06192 202-5501
Telefax: 06192 202-5249
E-Mail: Strassenverkehrsbehoerde@hofheim.de
Kontaktperson
Herr Groh
Internet
Stichwörter
Allgemeine Ordnung, Allgemeine Sicherheit, Ordnung, Straßenverkehr, Straßenverkehrsbehörde
Stadt Hofheim am Taunus - Ordnungsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Kurzzeitparkplatz für 30 Minuten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Kurzzeitparkplätze
Anzahl der Stellplätze: 8
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06192 202-266
Telefon: 06192 202-268
Telefax: 06192 202-5266
Telefax: 06192 202-5268
E-Mail: Ordnungsbehoerde@hofheim.de
Kontaktperson
Frau Wilhelm
Internet
Stichwörter
Allgemeine Ordnung, Allgemeine Sicherheit, Ordnung, Straßenverkehr, Straßenverkehrsbehörde
Main-Taunus-Kreis - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Von Montag bis Freitag bitte Terminvereinbarungen unter der Telefon-Nr. 06192 201-6191
Kontakt
Telefon: 06192 201-6191
Telefax: 06192 201-6192
E-Mail: veterinaerwesen@mtk.org
Internet
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 54 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6151 12-6846
Telefax: +49 6151 12-6498
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung (EG) Nr. 1069/2009:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Wenn Tote Heimtiere in Spezialbetrieben entsorgt werden, fallen Kosten an, die vom Tierbesitzer zu tragen sind.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Tierkörper, HMUKLV, Tierkörperbeseitigung, Hundehaltung, Kaninchenhaltung, Tierkörperverwertung, Tierkörperbeseitiger, Heimtiere, Haustiere, Tierbestattung