Tierhaltung Erstanzeige Entgegennahme BienenOnline erledigen

    Tierhaltung Erstanzeige Entgegennahme Bienen

    Sie möchten Landtiere ("Landtiere" wie Vögel, Landsäugetiere, Bienen und Hummeln) privat oder gewerblich halten? Dann müssen Sie sich für diese Tätigkeit bei Ihrer zuständigen Veterinärbehörde registrieren.

    Beschreibung

    Die Haltung von Landtieren ("Landtiere" wie Vögel, Landsäugetiere, Bienen und Hummeln) müssen Sie bei der zuständigen Veterinärbehörde melden. Dies gilt neben der gewerbsmäßigen landwirtschaftlichen Tierhaltung auch für reine Hobbytierhaltungen.

    Die Anmeldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
    Die Tierhaltungen müssen ebenfalls bei der Hessischen Tierseuchenkasse angemeldet werden.

    Wenn sich Änderungen an Ihrer Tierhaltung ergeben, oder die Tierhaltung aufgegeben wird, sind Sie verpflichtet dies den vorgenannten Stellen zu melden.
     

    Online-Dienst

    Online-Dienst: Tiermeldung

    ID: L100001_400665891

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Veterinärbehörde sowie die Hessische Tierseuchenkasse.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Veterinärbehörde sowie die Hessische Tierseuchenkasse.

    Ansprechpartner

    Main-Taunus-Kreis - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordring 33

    65719 Hofheim am Taunus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Postfach 14 80

    65719 Hofheim am Taunus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Von Montag bis Freitag bitte Terminvereinbarungen unter der Telefon-Nr. 06192 201-6191

    Kontakt

    Telefon: 06192 201-6191

    Telefax: 06192 201-6192

    E-Mail: veterinaerwesen@mtk.org

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.05.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
       

    Voraussetzungen

    Es gibt keine Voraussetzungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Hessische Tierseuchenkasse: Für die Anmeldung bei der Tierseuchenkasse können Sie den Antrag online stellen.
    • Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V.: Der Antrag kann via Formular eingereicht werden.
    • Für die Registrierung nehmen Sie bitte mit Ihrer Veterinärbehörde Kontakt auf.
       

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 4 Wochen

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 19.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2024

    Stichwörter

    Anmeldung Tierhaltung, Registrierung Tierhaltung, Bienen, Anzeige Tierhaltung, Nutztiere, Hühner, Tierseuchenkasse, Geflügel, Veterinärbehörde, Registrierung Betriebe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de