Personalausweis, vorläufiger
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Hochheim am Main "Rathaus"
Adresse
Postanschrift
Postfach 1140
65233 Hochheim am Main
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Claßmannstraße
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Claßmannstraße
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Antoniushaus
Linien:- Bus: Linie 46, 48, 68
- Haltestelle: Wiesbadener Straße
Linien:- Bus: Linie 46, 68
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag-Mittwoch: 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Team 3.2 Zentraler Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Tiefgarage "Alte Malzfabrik"
Gebührenpflichtig
Behindertenparkplatz: Parkmöglichkeit besteht vor Eingang zum Bürgerbüro
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Berliner Platz
Linien:- Bus: Linie 46, 68
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1140
65233 Hochheim am Main
Öffnungszeiten
Montag: 08.30 - 16.00 Uhr
Dienstag: 08.30 - 14.00 Uhr
Mittwoch: 08.30 - 14.00 Uhr
Donnerstag: 07.30 - 12.30 Uhr
sowie 13.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.30 - 14.00 Uhr
Samstag: 10.00 - 12.00 Uhr (Jeden 2./4.)!!
Kontakt
Kontaktperson
Frau / Herr N. N. (Gruppenleitung)
Fax: 06146 900-199
Telefon Festnetz: 06146 900-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.
Kosten
Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
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