Personalausweis - Adresse ändern
Wenn Sie umziehen, müssen Sie diese Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.
Beschreibung
Ihr Personalausweis weist Ihre Adresse aus. Im Falle eines Umzugs, müssen Sie die Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.
Die zuständige Stelle bringt einen Aufkleber auf Ihrem Personalausweis auf und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Hochheim am Main "Rathaus"
Adresse
Postanschrift
Postfach 1140
65233 Hochheim am Main
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Claßmannstraße
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Claßmannstraße
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Antoniushaus
Linien:- Bus: Linie 46, 48, 68
- Haltestelle: Wiesbadener Straße
Linien:- Bus: Linie 46, 68
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag-Mittwoch: 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06146 900-0
Telefax: 06146 900-199
E-Mail: info@hochheim.de
Internet
Weitere Informationen
Team 3.2 Zentraler Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Tiefgarage "Alte Malzfabrik"
Gebührenpflichtig
Behindertenparkplatz: Parkmöglichkeit besteht vor Eingang zum Bürgerbüro
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Berliner Platz
Linien:- Bus: Linie 46, 68
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1140
65233 Hochheim am Main
Öffnungszeiten
Montag: 08.30 - 16.00 Uhr
Dienstag: 08.30 - 14.00 Uhr
Mittwoch: 08.30 - 14.00 Uhr
Donnerstag: 07.30 - 12.30 Uhr
sowie 13.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.30 - 14.00 Uhr
Samstag: 10.00 - 12.00 Uhr (Jeden 2./4.)!!
Kontakt
Telefon: 06146 8399-10
Telefax: 06146 8399-16
E-Mail: info@hochheim.de
Kontaktperson
Frau / Herr N. N. (Gruppenleitung)
Telefon Festnetz: 06146 900-0
Fax: 06146 900-199
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
- § 27 Absatz 1 Nummer 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 1 Absatz 5 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) am 17.12.2020
Stichwörter
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