Tageseinrichtungen und Kindertagespflege AufnahmeOnline erledigen

    Kindertageseinrichtungen

    Beschreibung

    Kindertageseinrichtungen (Tageseinrichtungen für Kinder) sind Kinderkrippen für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, Kinderhorte für Kinder im Schulalter und altersübergreifende Tageseinrichtungen für Kinder, § 25 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB).

    Tageseinrichtungen sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, § 22 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

    Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege, § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

    Online-Dienste

    Kindertageseinrichtungen

    ID: L100001_396515076

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Online-Antrag: Übernahme der Kindertagesstättenbeiträge

    ID: L100001_360922144

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    hoch

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie die Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.

    Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen . Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung und/oder bei der Verwaltung der Stadt bzw. Gemeinde, in der sich die Kindertageseinrichtung befindet.

    Ansprechpartner

    Main-Taunus-Kreis - Amt für Schulen, Jugend und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kreishaus 1-5

    65719 Hofheim am Taunus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: nach Vereinbarung


    Dienstag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr


    Mittwoch
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: nach Vereinbarung


    Donnerstag
    vormittags: nach Vereinbarung
    nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr


    Freitag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
     

    Kontakt

    Telefon: 06192 201-0

    Telefax: 06192 201-71998

    E-Mail: schulen-jugend-kultur@mtk.org

    Internet

    Formulare

    Kindertagesstättenbeitrag (Merkblatt)

    Bitte bedenken Sie, dass eine abschließende Bearbeitung Ihres Antrages auf Übernahme von Kindertagesstättenbeiträgen nur möglich ist, wenn uns die notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen.

    Kindertagesstättenbeitrag Übernahme (Antrag)
    Kindertagesbetreuungskosten Übernahme (Infoblatt Datenverarbeitung)

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Hattersheim am Main - Referat 9 - Kinderbetreuung und Familien

    Beschreibung

    In Hattersheim am Main und seinen Stadtteilen Okriftel und Eddersheim gibt es derzeit elf Kinderbetreuungseinrichtungen in städtischer Trägerschaft. Sechs Einrichtungen betreuen ausschließlich Kindergartenkinder, eine verbindet Hort und Kindergarten, zwei Einrichtungen kombinieren Krippenbetreuung und Kindergarten unter einem Dach, eine betreut ausschließlich Krippenkinder und eine ist ein Schulkinderhaus.

    Darüber hinaus werden Betreuungsplätze für Kindergartenkinder in drei konfessionellen Einrichtungen, in der katholischen Kindertagesstätte in Hattersheim mit Hortbetreuung, in der evangelischen Kindertagesstätte und in einer Einrichtung eines freien Trägers im Stadtgebiet angeboten

    Alle weiteren Informationen und Anmeldemöglichkeiten zur Betreuung von Kindern finden Sie seit November 2022 auf dem WebKITA-Portal der Stadt Hattersheim am Main. Hier können Sie sich auch einzelnen Einrichtungen anschauen und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Ihre Fragen finden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Untertorstraße 3

    65795 Hattersheim am Main

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Gegenüber Gebäude Untertorstraße 3
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Am Gebäude Untertorstraße 3 / Parkscheibe
    Anzahl der Stellplätze: 3
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Am Gebäude Untertorstraße 3
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hattersheim am Main (Bahnhof)
      Linien:
      • Bus: Linie 820: Flörsheim – Eddersheim
      • Bus: Linie 831: Stadtbus Hattersheim
      • Bus: Linie 832: Stadtbus Hattersheim
      • Bus: Linie 833: Stadtbus Hattersheim
      • Bus: Linie 834: Hofheim am Taunus – Eddersheim
      • S-Bahn: Linie S 1
      • Bus: Linie X17: Hofheim am Taunus – Neu-Isenburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:00 Uhr

    Mi. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr

    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06190 970-268

    Telefax: 06190 970-249

    Internet

    Stichwörter

    Kinder, Kinder- und Jugendbüro, Kinderbetreuung, Kindergarten, Kindertagespflege, Kindertagesstätte, Platz- und Beitragsverwaltung Kitas, Platz- und Beitragsverwaltung städtischer Kitas und Kindertagespflege, Verwaltung städtischer Kindertagesstätten, Verwaltung städtischer Kindertagesstätten und Kindertagespflege

    Version

    Technisch geändert am 22.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Hinweise für Main-Taunus-Kreis: Kindertageseinrichtungen

    Ein Antrag auf Übernahme der Kindertagesstättenbeiträge kann online gestellt werden. Wenn Sie online einen Antrag auf Übernahme der Kindertagesstättenbeiträge stellen möchten, klicken Sie bitte auf den nachfolgend aufgeführten Link:

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren. Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist.

    Ab 1.8.2018 fördert das Land Hessen die Beitragsfreistellung für den Besuch des Kindergartens im Umfang von sechs Stunden. Sofern Gemeinden an dieser Landesförderung teilnehmen, sind sie verpflichtet, alle Kinder im Gemeindegebiet, die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Kindergarten bzw. eine altersübergreifende Gruppe besuchen, für sechs Stunden täglich von dem Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen. Die Beitragsfreistellung gilt grundsätzlich für alle Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft.
    Eltern müssen, sofern die Gemeinde die erweiterte Beitragsfreistellung einführt, nichts veranlassen, um von der Beitragsfreistellung zu profitieren. Die Kommunen, die die Landesförderung in Anspruch nehmen, erheben insoweit keine Beiträge für eine Betreuungszeit von täglich bis zu sechs Stunden und sie stellen sicher, dass auch die freigemeinnützigen und sonstigen Träger von Kitas Kindertageseinrichtungen in ihrem Gebiet Eltern entsprechend freistellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Main-Taunus-Kreis: Kindertageseinrichtungen

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 09.08.2018

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kindergärten, Hort, Kindergarten, Kita, Kinderhort, Kindertagesstätten, Kindertageseinrichtungen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de