Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Stadt Hattersheim am Main - Wahlamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Im Nassauer Hof 1-3
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkplatz Posthof (Parkscheibe)
Anzahl der Stellplätze: 54
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Parkplatz Posthof
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Hattersheim am Main (Bahnhof)
Linien:- Bus: Linie 820: Flörsheim – Eddersheim
- Bus: Linie 831: Stadtbus Hattersheim
- Bus: Linie 832: Stadtbus Hattersheim
- Bus: Linie 833: Stadtbus Hattersheim
- Bus: Linie 834: Hofheim am Taunus – Eddersheim
- S-Bahn: Linie S 1
- Bus: Linie X17: Hofheim am Taunus – Neu-Isenburg
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06190 970-0
Telefax: 06190 970-126
E-Mail: wahlen@hattersheim.de
Internet
Stichwörter
Wahlangelegenheiten, Wahlen, Wahlen und Statistik
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
- Wahlen in HessenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahlen, Wählen, Voten, Wahl, Abstimmen, Wählbarkeitsbescheinigung, Wahlvorschlag, Bewerber, Bewerberinnen