Wassergebühr, Wasserpreis
Beschreibung
Für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist die Gemeinde zuständig. Sie kann ihre Verpflichtung zur Wasserversorgung auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Verbände) oder auf private Dritte übertragen. Privatrechtliche Unternehmen unterliegen dem Preis- und Wettbewerbsrecht. Sie kalkulieren Wasserpreise.
Öffentlich-rechtliche Wasserversorger unterliegen dem hessischen Gesetz über kommunale Abgaben. Dieses enthält das Prinzip der Kostendeckung. Die danach kalkulierten Entgelte sind Gebühren oder Beiträge.
Die Wassergebühr bzw. der Wasserpreis kann, je nach Kalkulation, in ein Grundentgelt und ein Mengenentgelt aufgeteilt oder nur als ein Mengenentgelt dargestellt werden.
An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.
Online-Dienst
Wasserzählerstand mitteilen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Zuständigkeit
Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Hattersheim am Main - Referat 8 - Stadtwerke
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Alter Posthof/ Hessendamm (Parkscheibe)
Anzahl der Stellplätze: 40
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Alter Posthof/ Hessendamm
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Hattersheim am Main (Bahnhof)
Linien:- S-Bahn: Linie S 1
- Bus: Linie X17
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06190 970191(Straße)
Telefon: 06190 970204(Kanal)
Telefon: 06190 970201(Wasser)
Telefax: 06190 970194
Sonstiges (MOBILE): 0177 6970199(Notdienst-Rufnummer)
E-Mail: stadtwerke@hattersheim.de
Internet
Weitere Informationen
Stadtwerke Hattersheim
Sie hat folgende Betriebsbereiche:
- Planauskünfte
- Wasserversorgung
- Abwasserbeseitigung
- Abfallbeseitigung
- Nahwärme- und Stromversorgung in den Teilgebieten „Gärtnertor“ und „Baugebiet Südwest“
- Straßenbau und Straßenunterhaltung
- Straßenbeleuchtung
Bei Störungen der Wasserversorgung, z. B. Rohrbrüchen stellen die Stadtwerke Hattersheim einen Notdienst außerhalb der Dienstzeiten zur Verfügung. Dieser ist zu erreichen unter der
Notdienst-Rufnummer: 0177 6970199
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Hessisches Wassergesetz (HWG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Gesetz über kommunale Abgaben (KAG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten kann beim Wasserversorger erfragt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Zu allen technischen Fragen rund um die Wasserversorgung (z. B. Ein-, Aus- und Umbau eines Wasserzählers) und die Qualität und Wasserhärten des Trinkwassers können Sie sich an den jeweiligen Wasserversorger wenden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.03.2015