Abfall: Altpapier
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
Beschreibung
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (blaue Tonne, Papiercontainer, Wertstoffhöfe).
Online-Dienste
Abfall: Altpapier / Mobil Android
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Abfall: Altpapier / Mobil iOS
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Zuständigkeit
Bei Fragen zur Erfassung von Altpapier können Sie sich an Ihre Kommune bzw. die bei den Kommunen tätigen Abfallberater wenden.
Ansprechpartner
Stadt Hattersheim am Main - Referat 8 - Stadtwerke
Beschreibung
Unter anderem Zuständig für:
- Planauskünfte
- Wasserversorgung
- Abwasserbeseitigung
- Abfallbeseitigung
- Planauskünfte
- Wasserversorgung
- Abwasserbeseitigung
- Abfallbeseitigung
- Aufbruchgenehmigung in öffentlichen Verkehrsflächen
- Hausanschluss Abwasser
- Hausanschluss Trinkwasser
- Kanalanschluss
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Alter Posthof/ Hessendamm (Parkscheibe)
Anzahl der Stellplätze: 40
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Alter Posthof/ Hessendamm
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Hattersheim am Main (Bahnhof)
Linien:- Bus: Linie 820: Flörsheim – Eddersheim
- Bus: Linie 831: Stadtbus Hattersheim
- Bus: Linie 832: Stadtbus Hattersheim
- Bus: Linie 833: Stadtbus Hattersheim
- Bus: Linie 834: Hofheim am Taunus – Eddersheim
- S-Bahn: Linie S 1
- Bus: Linie X17: Hofheim am Taunus – Neu-Isenburg
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06190 970191(Straße)
Telefon: 06190 970204(Kanal)
Telefon: 06190 970201(Wasser)
Telefax: 06190 970194
Sonstiges (MOBILE): 0177 6970199(Notdienst-Rufnummer)
E-Mail: stadtwerke@hattersheim.de
Internet
Weitere Informationen
Stadtwerke Hattersheim
Sie hat folgende Betriebsbereiche:
- Planauskünfte
- Wasserversorgung
- Abwasserbeseitigung
- Abfallbeseitigung
- Planauskünfte
- Wasserversorgung
- Abwasserbeseitigung
- Abfallbeseitigung
- Aufbruchgenehmigung in öffentlichen Verkehrsflächen
- Hausanschluss Abwasser
- Hausanschluss Trinkwasser
- Kanalanschluss
Bei Störungen der Wasserversorgung, z. B. Rohrbrüchen stellen die Stadtwerke Hattersheim einen Notdienst außerhalb der Dienstzeiten zur Verfügung. Dieser ist zu erreichen unter der
Notdienst-Rufnummer: 0177 6970199
Stichwörter
Abfallbehörde, Abfallgebühren, Ablagerung von Müll im Außenbereich der Stadt, Abwasser, Abwassergebühren, Badewasserüberwachung, Kanalbau, Müllbehörde, Sperrmüll Abfallberatung, Stadtentwässerung und Wasserbau, Tief- und Straßenbau, Tiefbau, Tiefbauamt, Wasser, Wasserversorgung
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Altpapier durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes) sowie der gewerblichen Entsorger.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
Altpapiertonne, Entsorgung, Wertstoffhof, blaue Tonne, Altpapier, Altpapiercontainer