Geografische Genehmigung für unbemannte Fluggeräte Erteilung

    Einflug in geografische Gebiete mit Drohnen (UAS) beantragen

    Die Einsatzmöglichkeiten von Drohnen sind sehr vielfältig. Wenn Sie beim Betrieb auch geografische Gebiete überfliegen wollen, müssen Sie unter Umständen eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge, die zusammen mit der Fernsteuerung ein "Unbemanntes Luftfahrzeugsystem" ("Unmanned Aircraft System" - UAS) bilden.
    Sie bieten Ihnen eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten wie zum Beispiel im Bereich der Foto- und Videografie, bei der Rettung von Rehkitzen oder der Vermessung von Flächen.
    Beim Betrieb einer Drohne wollen Sie unter Umständen auch geografische Gebiete überfliegen, für die Sie eine Erlaubnis benötigen. Ein geografisches (UAS-) Gebiet ist ein gesetzlich definierter oder von der zuständigen Luftfahrtbehörde festgelegter Teil des Luftraums, der den UAS-Betrieb erlaubt, einschränkt oder ausschließt. Damit sollen Risiken für die entsprechenden Gebiete vermieden werden.
    Sie wollen ein geografisches (UAS-) Gebiet überfliegen, können aber keine Zustimmung der Betreiberin oder des Betreibers oder der zuständigen Stelle einholen? Sie wollen zum Beispiel Ihr Fluggerät in der Nähe von Flughäfen oder über Wohngrundstücken ohne Zustimmung und in einer Höhe von weniger als 100 Metern betreiben?
    Besteht dafür ein berechtigtes Interesse, können Sie eine Genehmigung zum Fliegen in geografischen (UAS-) Gebieten einholen.
     

    zuständige Stelle

    Regierungspräsidium Kassel
    Regierungspräsidium Darmstadt
     

    Zuständigkeit

    Regierungspräsidium Kassel
    Regierungspräsidium Darmstadt
     

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.3 - Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelminenstraße 1-3

    64283 Darmstadt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Luisenplatz
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
      • Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR

    Öffnungszeiten

    Mo.-Do. 8:00 bis 16:30 Uhr

    Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6151 12-3100(Service-Telefon)

    Telefax: +49 611 327648701(Güterkraftverkehr)

    Telefax: +49 611 327642222(Luftverkehr)

    Telefax: +49 611 327648702(Lärmaktionsplanung)

    Telefax: +49 611 327642223(Schallschutz)

    E-Mail: gueterkraftverkehr@rpda.hessen.de

    E-Mail: luftverkehr@rpda.hessen.de

    E-Mail: lap@rpda.hessen.de(Lärmaktionsplanung)

    E-Mail: schallschutzprogramm@rpda.hessen.de

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Lufthaftpflichtversicherung
    •  Kenntnisnachweis | Kompetenznachweis EU | Fernpiloten-Zeugnis 

    Gegebenenfalls:

    • Lageplan
    • Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers
    • Auftrag betroffener Behörden, Stellen, Betreiber
       

    Voraussetzungen

    Sie sind mindestens 16 Jahre alt. 
    Sie besitzen 

    • ein unbemanntes Fluggerät und wollen es steigen lassen,
    • eine ausreichende Lufthaftpflichtversicherung,
    • die Kompetenznachweise,
    • die Unterlagen, die gegebenenfalls notwendig sind. (z. B. Freigabe der Deutschen Flugsicherung, schriftliche Zustimmung Grundstückseigentümer usw.)
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Wenn eine Erlaubnis notwendig wird, können Sie diese direkt online beantragen.
    Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis in Form eines schriftlichen Bescheides.
     

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 14 Werktage (Die Bearbeitungsdauer kann je nach Umfang des geplanten Betriebes und der Ausgestaltung der eingereichten Unterlagen abweichen.)

    Kosten

    Gebühr ab 50.00 EUR bis 2000.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:     
    Neben der Erteilung einer solchen Genehmigung können Sie Allgemeinerlaubnisse aus anderen Bundesländern in Hessen anerkennen lassen. Ob eine Anerkennung möglich ist, ist abhängig von der erteilten Allgemeinerlaubnis.
     

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 08.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2024

    Stichwörter

    Geografisches Gebiet, Flugmodell, Luftfahrzeug, UAS Zone, Map Tool, Drohne, Spezielle Kategorie, Geografische UAS Gebiete, Einflug, Dipul, UAS, Flug, Digitale Plattform, Genehmigung, Luftfahrt, Geografische Gebiete, Unbemannte Luftfahrtsysteme, Geozone, Plattform Unbemannte Luftfahrt, Fluggerät, UAV

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de