Erkrankungen in Gemeinschaftseinrichtungen Benachrichtigung über Kopflausbefall in der Schule oder der Kindertagesstätte

    Benachrichtigung der Schule oder der Kindertagesstätte über Kopflausbefall

    Melden Sie Kopflausbefall bei Kindern umgehend.

    Beschreibung

    Wenn Sie bei Ihrem Kind Kopflausbefall feststellen, muss die Gemeinschaftseinrichtung, die ihr Kind regelmäßig besucht (zum Beispiel Kindertagesstätten, Schulen oder ähnliche Einrichtungen) unverzüglich informiert werden.

    Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen.

    Kopflausbefall ist die häufigste parasitäre Erkrankung in Europa. Kopfläuse kann jeder bekommen. Dies ist nicht auf mangelnde Hygiene zurückzuführen. Besonders an Orten, wo viele Kinder zusammenkommen, übertragen sich Kopfläuse schnell.

    Kinder mit Kopfläusen dürfen Räume der Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen, bis eine Weiterverbreitung der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist.

    Eine ärztliche Bescheinigung wird nur verlangt, wenn bei einer Person innerhalb von vier Wochen wiederholt Läuse auftraten. Dieses entspricht den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.
     

    Zuständigkeit

    Die Gemeinschaftseinrichtung, die ihr Kind regelmäßig besucht (zum Beispiel Kindertagesstätte oder Schule)

    Ansprechpartner

    Stadt Hattersheim am Main - Referat 9 - Kinderbetreuung und Familien

    Beschreibung

    In Hattersheim am Main und seinen Stadtteilen Okriftel und Eddersheim gibt es derzeit elf Kinderbetreuungseinrichtungen in städtischer Trägerschaft. Sechs Einrichtungen betreuen ausschließlich Kindergartenkinder, eine verbindet Hort und Kindergarten, zwei Einrichtungen kombinieren Krippenbetreuung und Kindergarten unter einem Dach, eine betreut ausschließlich Krippenkinder und eine ist ein Schulkinderhaus.

    Darüber hinaus werden Betreuungsplätze für Kindergartenkinder in drei konfessionellen Einrichtungen, in der katholischen Kindertagesstätte in Hattersheim mit Hortbetreuung, in der evangelischen Kindertagesstätte und in einer Einrichtung eines freien Trägers im Stadtgebiet angeboten

    Alle weiteren Informationen und Anmeldemöglichkeiten zur Betreuung von Kindern finden Sie seit November 2022 auf dem WebKITA-Portal der Stadt Hattersheim am Main. Hier können Sie sich auch einzelnen Einrichtungen anschauen und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Ihre Fragen finden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Untertorstraße 3

    65795 Hattersheim am Main

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Gegenüber Gebäude Untertorstraße 3
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Am Gebäude Untertorstraße 3 / Parkscheibe
    Anzahl der Stellplätze: 3
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Am Gebäude Untertorstraße 3
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hattersheim am Main (Bahnhof)
      Linien:
      • Bus: Linie 820: Flörsheim – Eddersheim
      • Bus: Linie 831: Stadtbus Hattersheim
      • Bus: Linie 832: Stadtbus Hattersheim
      • Bus: Linie 833: Stadtbus Hattersheim
      • Bus: Linie 834: Hofheim am Taunus – Eddersheim
      • S-Bahn: Linie S 1
      • Bus: Linie X17: Hofheim am Taunus – Neu-Isenburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:00 Uhr

    Mi. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr

    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06190 970-268

    Telefax: 06190 970-249

    Internet

    Stichwörter

    Kinder, Kinder- und Jugendbüro, Kinderbetreuung, Kindergarten, Kindertagespflege, Kindertagesstätte, Platz- und Beitragsverwaltung Kitas, Platz- und Beitragsverwaltung städtischer Kitas und Kindertagespflege, Verwaltung städtischer Kindertagesstätten, Verwaltung städtischer Kindertagesstätten und Kindertagespflege

    Version

    Technisch geändert am 22.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Erklärung der Eltern über eine ordnungsgemäß durchgeführte Behandlung.
    • Bei einmaligem Befall ist eine Bestätigung über die sachgerechte Behandlung für die Wiederzulassung ausreichend.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie stellen bei Ihrem Kind Kopflausbefall fest.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 33 und 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__34.html
     

    Verfahrensablauf

    • Informieren Sie als Elternteil die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung umgehend schriftlich oder mündlich über einen Kopflausbefall Ihres Kindes. Informieren Sie möglichst auch die Elternteile der Kinder, mit denen Ihr Kind viel Kontakt hat. 
    • Behandeln Sie Ihr Kind mit den ärztlich vorgeschriebenen Mitteln in den angegebenen Intervallen. 
    • Sind keine Läuse oder vermehrungsfähige Nissen mehr auf dem Kopf Ihres Kindes, darf es wieder wie gewohnt die Kindertagesstätte besuchen.

    Fristen

    Sobald Sie als Elternteil feststellen, dass ihr Kind Kopfläuse hat, müssen Sie die Einrichtung, die Ihr Kind besucht, unverzüglich informieren.

    Bearbeitungsdauer

    Keine

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 17.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Pedikulose, Verlausung, Pediculus humanus capitis, Kopflaus, Läuse

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de