Zulassung Luftsicherheitsprogramm Änderung ausländische LuftfahrtunternehmenOnline erledigen

    Änderung Luftsicherheitsprogramm für ausländisches Luftfahrtunternehmen beantragen

    Wenn Sie als ausländisches Luftfahrtunternehmen Ihr Luftsicherheitsprogramm ändern möchten, müssen diese Änderungen durch das Luftfahrt-Bundesamt zugelassen werden.

    Beschreibung

    Ausländische Luftfahrtunternehmen, die innerhalb der Europäischen Union (EU) Flüge durchführen, müssen sicherstellen, dass das Luftsicherheitsprogramm immer aktuell ist.

    Haben Sie als Luftfahrtunternehmen ein Luftsicherheitsprogramm, muss dieses fortlaufend aktualisiert werden, damit es weiterhin gültig und zugelassen ist. Änderungen. die das Luftsicherheitsprogramm betreffen, müssen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen.

    Änderungen am Luftsicherheitsprogramm sind beispielsweise:

    • neue rechtliche Rahmenbedingungen
    • eine andere Person wird Luftsicherheitsbeauftragte oder Luftsicherheitsbeauftragter
    • Namensänderung des Luftfahrtunternehmens
    • Änderungen, die Sicherheitsmaßnahmen betreffen
    • Änderungen, die die Luftsicherheitsbeauftragten betreffen oder die Vertretenden der Luftsicherheitsbeauftragten
    • sonstige Änderungen

    Änderungen neuer Verfahren dürfen Sie erst nach Zulassung durch das Luftfahrt-Bundesamt umsetzen.

    Abhängig von der Änderung ist diese zeitlich befristet oder wird dauerhaft Bestandteil des Luftsicherheitsprogramms.

    Online-Dienst

    Änderung Luftsicherheitsprogramm für ausländisches Luftfahrtunternehmen online beantragen

    ID: B100019_109121340

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • giropay

    Vertrauensniveau

    substantiell

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Fax: +49 531 2355-9099

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

    E-Mail: poststelle@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat S 5

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 23556500

    Fax: +49 531 23536599

    E-Mail: luftsicherheitsprogramm@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    bei Änderungen an den Sicherheitsmaßnahmen:

    • Luftsicherheitsprogramm

    bei Änderungen betreffend den Luftsicherheitsbeauftragten oder den Vertretenden der Luftsicherheitsbeauftragten:

    • Verpflichtungserklärung
    • Nachweise für neue Vertretende des Luftfahrtunternehmens

    bei sonstigen Änderungen:

    • Anlagen und Nachweise zu sonstigen Änderungen

    Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen ein Luftsicherheitsprogramm und eine gültige Betriebsgenehmigung
    • Sie stellen den Antrag
      • als Luftsicherheitsbeauftragte oder Luftsicherheitsbeauftragter
      • in Vertretung

    Rechtsgrundlage(n)

    § 9 Abs.2 Ziffer 2 LuftSiG i. V. m. § 9 Abs. 1 S. 2 LuftSiG i. V. m. § 9 Abs. 1. S.1 Nr. 1-6 LuftSiG i. V. m. Art. 13 Abs. 1 VO (EG) Nr.300/2008

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Sie können innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen.

    Verfahrensablauf

    Um die Änderung am Luftsicherheitsprogramms zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

    • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
      • Für die Online-Antragstellung benötigen Sie das ELSTER-Unternehmenskonto).
    • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
    • Das Luftfahrt-Bundesamt prüft die beantragte Änderung am Luftsicherheitsprogramm und stimmt eventuell offene Fragen mit der oder dem Luftsicherheitsbeauftragten ab.
    • Nach der Bearbeitung Ihres Antrags durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid und einen Gebührenbescheid.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 6 Wochen (Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.)

    Kosten

    Die Kosten sind abhängig von den inhaltlichen Änderungen.: Gebühr ab 100.00 EUR bis 1000.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

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    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 10.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Luftsicherheitsbeauftragter, Luftfahrt, Luftsicherheitsbeauftragte, Luftsicherheit, Betriebsgenehmigung, ausländisch, Luftfahrzeug, Luftsicherheitsprogramm, Änderung, LSP

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de