berufliche Aufstiegsfortbildung FörderungOnline erledigen

    Förderung Aufstiegsfortbildungsförderung (Aufstiegs-BAföG) beantragen

    Wenn Sie sich fortbilden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Aufstiegs-BAföG eine finanzielle Unterstützung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erhalten.

    Beschreibung

    Mit dem Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) unterstützen Bund und Länder finanziell die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und zum Lebensunterhalt. Sie haben einen Anspruch auf die Förderung, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

    Die Förderung beinhaltet staatliche Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

    Darüber hinaus erhalten Sie die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu erhalten. Mit diesem Darlehen kann die Differenz zwischen den staatlichen Zuschüssen und dem maximalen Förderbetrag abgedeckt werden.

    Mit dem Aufstiegs-BAföG werden einkommensunabhängig gefördert:

    • die Lehrgangskosten,
    • die Prüfungsgebühren und
    • die Materialkosten für ein Meisterprüfungsprojekt.

    Bei Vollzeitmaßnahmen wird zusätzlich einkommensabhängig der Lebensunterhalt gefördert.

    Sie können die Förderung unter bestimmten Voraussetzungen bis zu drei Mal in Anspruch nehmen.
     

    Online-Dienst

    AFBG Digital

    ID: L100001_398344151

    Beschreibung

    Beantragen Sie jetzt Ihre Aufstiegsförderung gemäß AFBG

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    hoch

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Bewilligungsbehörden, in der Regel Ämter für Ausbildungsförderung.

    Ansprechpartner

    Studierendenwerk Frankfurt am Main

    Adresse

    Hausanschrift

    Rostocker Str. 2

    60323 Frankfurt am Main

    Postanschrift

    Postfach 90 04 60

    60444 Frankfurt am Main

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Main-Taunus-Kreis - Amt für Schulen, Jugend und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kreishaus 1-5

    65719 Hofheim am Taunus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: nach Vereinbarung


    Dienstag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr


    Mittwoch
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: nach Vereinbarung


    Donnerstag
    vormittags: nach Vereinbarung
    nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr


    Freitag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
     

    Kontakt

    Telefon: 06192 201-0

    Telefax: 06192 201-71998

    E-Mail: schulen-jugend-kultur@mtk.org

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Sie erhalten die Antragsformulare unter dem angegebenen Link und auch bei den zuständigen Stellen.

    Voraussetzungen

    Sie haben Anspruch auf die Förderleistung, wenn unter anderem:

    • Sie sich auf ein förderfähiges Fortbildungsziel vorbereiten,
    • die Vorbereitungsmaßnahme eine bestimmte Mindestdauer und Anzahl an Unterrichtsstunden pro Woche bzw. Monate umfasst,
    • die Maßnahme einen maximalen Zeitrahmen nicht überschreitet,
    • der Anbieter der Fortbildung zertifiziert ist oder über ein anderweitiges System zur Qualitätssicherung verfügt und
    • Sie die persönlichen Fördervoraussetzungen erfüllen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Bescheid: Widerspruch; verwaltungsgerichtliche Klage
    • Darlehensvertrag: zivilrechtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Die für Sie zuständige Stelle berät und informiert Sie über die Fördermöglichkeiten mit dem Aufstiegs-BAföG.
    • Die für Sie zuständige Stelle finden Sie mit der Postleitzahlensuche.
    • Den Antrag auf Förderleistung stellen Sie schriftlich oder elektronisch bei der für Sie zuständigen Stelle.
    • Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen entscheidet die zuständige Stelle über die Höhe der Förderung und Sie erhalten einen Leistungsbeschied über die staatlichen Zuschüsse.
    • Im Anschluss erhalten Sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Vertragsangebot über das mögliche ergänzende Darlehen.
    • Sollen Sie während der Fortbildung z.B. krank werden, müssen Sie das sowohl dem Fortbildungsanbieter als auch der zuständigen Stelle mitteilen.
       

    Fristen

    Der Maßnahmebeitrag muss spätestens bis zum Ende der Maßnahme, bei mehreren in sich selbständigen Abschnitten bis zum Ende des jeweiligen Maßnahmeabschnittes beantragt werden.
     

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen.
     

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst am 12.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Stichwörter

    Sozialerlass, Maßnahmeförderung, Fortbildungsziele, AFBG, Bestehenserlass, berufliche Fortbildung, Ausbildungsförderung beantragen, Existenzgründungserlass, Meister-BAföG, Aufstiegs-BAföG, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Meisterstück, Unterhaltsforderung, Zuschuss, Darlehen, Aufstiegsfortbildungsförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de