Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht ErteilungOnline erledigen

    Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung

    Beschreibung

    Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.

    Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.

    Sie können von der Gurtanlegepflicht befreit werden,

    • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
    • wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
    • Sie können von der Helmtragepflicht befreit werden,
    • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen.

    Online-Dienst

    Ausnahmen und Erlaubnisse im Straßenverkehrsraum

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    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadt Eschborn - Fachbereich III Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 36

    65760 Eschborn

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Mittwoch zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 09.10.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.
    Für die Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest mit der gemessenen Körpergröße mitzubringen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Entscheidung kann kostenfrei ergehen; im Übrigen liegen die Gebühren im Rahmen von 10,20 Euro - 767,00 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gebote Verkehr, Gurtanlegepflicht Befreiung, Anschnallpflicht, Helmpflicht, Helmtragepflicht Befreiung, Ausnahmegenehmigung Verkehr, Gurtpflicht, Verbote Verkehr

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de