Melderegisterauskunft Erteilung
Sie suchen eine Person? Dann können Sie diese mit einer Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde eventueell finden.
Beschreibung
Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:
- einfache Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
- Selbstauskunft
- Gruppenauskunft
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Zuständigkeit
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Ansprechpartner
Stadt Eppstein - BürgerBüro
Adresse
Postanschrift
Am Stadtbahnhof 1
65817 Eppstein
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
07:00 Uhr - 15:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr - 15:00 Uhr
Mittwoch
07:00 Uhr - 15:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)
Donnerstag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr & 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06198 305405
E-Mail: buergerbuero@eppstein.de
Kontaktperson
Frau Marlene Bernert
Postanschrift
Am Stadtbahnhof 1
65817 Eppstein
Telefon Festnetz: 06198 305-405
Telefon Festnetz: 06198 305-405
E-Mail: marlene.bernert@eppstein.de
Frau Cornelia Hanke-Birnbaum
Postanschrift
Am Stadtbahnhof 1
65817 Eppstein
Telefon Festnetz: 06198 305-405
Herr Hermann Blisse
Postanschrift
Am Stadtbahnhof 1
65817 Eppstein
Postanschrift
Hauptstraße 99
65817 Eppstein
Telefon Festnetz: 06198 305405
E-Mail: hermann.blisse@eppstein.de
Frau Svenja Neubert
Postanschrift
Am Stadtbahnhof 1
65817 Eppstein
E-Mail: svenja.neubert@eppstein.de
erforderliche Unterlagen
- ggf. Identitätsnachweis, Nachweis des berechtigten, rechtlichen oder aber öffentlichen Interesses
Formulare
In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Kosten
Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft. Sie ergeben sich in Hessen aus dem Verwaltungskostenverzeichnis zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport in der jeweils gültigen Fassung
Hinweise (Besonderheiten)
Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS), Referat II 8 am 10.12.2020
Stichwörter
Meldepflicht, Meldeauskunft